Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Anspruch eines 80-Jährigen abgelehnt, auf seine Kosten einen Aufzug in ein Mehrfamilien-Wohnhaus einbauen zu dürfen (Urteil vom 13.1.2017, Az. V ZR 96/16). Der Mann wohnt im fünften Stock und wollte durch den Aufzug altersbedingte Einschränkungen ausgleichen. Außerdem sollte dieser seiner 1982 geborenen und zu 100 Prozent schwerbehinderten Enkeltochter dienen. Die Enkelin hat er zeitweise gemeinsam mit seiner Ehefrau betreut. Legal Tribune Online (Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz) erläutert gut verständlich, warum der BGH die Klage hat scheitern lassen. Und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss.
Das neue Bundesteilhabegesetz: Handreichung soll Leistungserbringern helfen
Die Pflegestärkungsgesetze haben einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Das Bundesteilhabegesetz versucht für Menschen mit Behinderung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in der Eingliederungshilfe umzusetzen. Alle drei Gesetze zusammen führen zu sehr weit reichenden Änderungen. Eine neue Handreichung, die in Zusammenarbeit des Paritätischen Gesamtverbandes und der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner, entstanden ist, richtet sich an die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Sie hat zum Ziel, die wesentlichen Änderungen im System und die notwendigen Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Mit ihrer Hilfe sollen die Leistungserbringer die nächsten Umsetzungsschritte beginnen können.
„Entlassungsmanagement in der Pflege“: Experten gesucht!
Für die anstehende zweite Aktualisierung des Expertenstandards „Entlassungsmanagement in der Pflege“ sucht das Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) Expertinnen und Experten mit pflegewissenschaftlicher und praktischer Expertise zum Thema. Der Aktualisierungszeitraum wird sich über ca. 18 Monate mit zwei Sitzungen in Berlin am 23. Oktober 2017 und im Frühjahr/ Sommer 2018 erstrecken. Bewerbungen – per E-Mail oder auf dem Postweg – werden bis zum 14. März 2017 an das DNQP erbeten.
TVöD-P Pflege: Neue Entgeltordnung für Beschäftigte im kommunalen Bereich
Seit Mai 2014 hatte ver.di mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelt. Das Ergebnis: Für die Pflege gibt es nun eine neue Tabelle „P“. Sie löst die bisherige Kr-Anwendungstabelle ab. Berufsanfänger steigen nun höher ein. Außerdem gibt es künftig mehr Geld für die Beschäftigten mit langer Berufserfahrung. Völlig neue Tätigkeitsmerkmale gibt es für die Leitungskräfte. Die neue Entgeltordnung ist seit 1. Januar in Kraft. Mehr Infos dazu gibt es bei ver.di in einem Flyer (pdf, 1,9 MB).
Neues Portal unterstützt Pflegeunternehmen bei Fragen rund um die Sozialversicherung
Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle? Was muss wie und wo gemeldet werden, wenn sich z. B. das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Arbeitgeber müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung ihrer Arbeitnehmer beachten. Um sie dabei zu beraten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Arbeitgeberportal Sozialversicherung auf den Weg gebracht, das am Mittwoch seinen Betrieb aufgenommen hat. Seitdem wird es insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei den komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen.
Neuer Pflegestandard für die ambulante Kinderkrankenpflege
Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. (BHK) stellt ab sofort den neu erarbeiteten Pflegestandard „Schmerzmanagement in der ambulanten Kinderkrankenpflege bei chronischen Schmerzen“ zur Verfügung. Ebenso wie den aktualisierten Pflegestandard „Pflege von Kindern/Jugendlichen mit chronischen Wunden in der ambulanten Kinderkrankenpflege“. Mehr lesen