Neues Portal unterstützt Pflegeunternehmen bei Fragen rund um die Sozialversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoWas muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle? Was muss wie und wo gemeldet werden, wenn sich z. B. das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Arbeitgeber müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung ihrer Arbeitnehmer beachten. Um sie dabei zu beraten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Arbeitgeberportal Sozialversicherung auf den Weg gebracht, das am Mittwoch seinen Betrieb aufgenommen hat. Seitdem wird es insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei den komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen.

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