Neues Portal unterstützt Pflegeunternehmen bei Fragen rund um die Sozialversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoWas muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle? Was muss wie und wo gemeldet werden, wenn sich z. B. das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Arbeitgeber müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung ihrer Arbeitnehmer beachten. Um sie dabei zu beraten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Arbeitgeberportal Sozialversicherung auf den Weg gebracht, das am Mittwoch seinen Betrieb aufgenommen hat. Seitdem wird es insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei den komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen.

Zum 200. Geburtstag Otto von Bismarcks: Die Pflegeversicherung hat er nicht aus der Taufe gehoben

RA Thorsten Siefarth - LogoHeute vor zweihundert Jahren hatte Otto von Bismarck Geburstag. Fast dreißig Jahre bestimmte der Eiserne Kanzler die Geschicke Deutschlands. Insbesondere ist er für die nach ihm benannte Bismarcksche Sozialgesetzgebung verantwortlich. Allerdings entsprang seine Initiative weniger einem Mitleid für die Notleidenden, sondern eher einem kühlen politischen Kalkül.

Insbesondere die Wirtschaftskrise von 1872 verschärfte die Verelendung breiter Bevölkerungsschichten. Die sozialen Spannungen nahmen zu. Aufruhr drohte. In dieser Situation wollte Bismarck die Regierung gegen das erstarkende Proletariat absichern. Dazu initiierte er das 1878 verabschiedete Sozialistengesetz, ein „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“. Außerdem wollte Bismarck zeigen, dass auch die Regierung in der Lage ist, auf die soziale Frage zu reagieren. So wurde 1883 die Krankenversicherung und ein Jahr später die Unfallversicherung aus der Taufe gehoben. 1889 trat eine Alters- und Invaliditätsversicherung hinzu. Und zwei Jahre später wurde schließlich die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt.

Damit hat Bismarck vier Säulen des noch heute bestehenden Systems der Sozialversicherung errichtet. Eine Säule allerdings, nämlich die Versicherung gegen Pflegebedürftigkeit, hat er noch nicht als Bedarf erkannt. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde erst ab 1995 in mehreren Stufen eingeführt. Bis dahin wurde die Pflegebedürftigkeit – mehr recht als schlecht – über die Krankenversicherung und letztlich über die Sozialhilfe abgefangen.