Die Pflegestärkungsgesetze haben einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Das Bundesteilhabegesetz versucht für Menschen mit Behinderung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in der Eingliederungshilfe umzusetzen. Alle drei Gesetze zusammen führen zu sehr weit reichenden Änderungen. Eine neue Handreichung, die in Zusammenarbeit des Paritätischen Gesamtverbandes und der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner, entstanden ist, richtet sich an die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Sie hat zum Ziel, die wesentlichen Änderungen im System und die notwendigen Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Mit ihrer Hilfe sollen die Leistungserbringer die nächsten Umsetzungsschritte beginnen können.