Förderung für das dritte Weiterbildungsjahr in der Altenpflege verlängert

RA Thorsten Siefarth - LogoEtwas unbemerkt wurde mit dem Pflegeberufereformgesetz auch die Förderung des dritten Ausbildungsjahres in der Altenpflege verlängert. Nach § 131b SGB III gilt die Förderung für alle beruflichen Weiterbildungen in der Altenpflege, die nunmehr spätestens bis zum 31.12.2019 beginnen. Besonders vorteilhaft ist die Kombination mit der WeGebAU-Förderung für geringqualifizierte oder Arbeitnehmer über 45 Jahren. In Bayern ist sogar die Weiterbildung zur einjährig ausgebildeten Altenpflegehilfskraft mit anschließender Weiterbildungsoption zur Fachkraft möglich.

Abrechnungsbetrug von Pflegediensten: Hohe Haftstrafen für Angeklagte

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landgericht Düsseldorf hat neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Ab 2008 bis zu ihrer Festnahme im September 2016 haben die Verurteilten als Bande über fünf verschiedene Gesellschaften nicht erbrachte Pflegedienstleistungen gegenüber Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern abgerechnet. Mehr lesen

Überlassung von Inventar eines Pflegeheims ist umsatzsteuerfrei

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn Pflegeimmobilien von Investoren an Betreiber von Pflegeeinrichtungen verpachtet werden, dann hat sich bislang die Frage nach den Umsatzsteuern gestellt. Der Bundesfinanzhof hat dazu bereits 2015 entschieden, dass die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude von der Umsatzsteuer befreit sein kann. Daraufhin hat das Bundesfinanzministerium nun aktuell den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend geändert (pdf, 0,03 MB). Dort wurde jetzt in Abschnitt 4.12.1. Abs. 3 folgender Satz eingefügt: „Die Steuerbefreiung erstreckt sich in der Regel auch auf mitvermietete oder mitverpachtete Einrichtungsgegenstände, z.B. auf das bewegliche Büromobiliar oder das bewegliche Inventar eines Seniorenheims (vgl. BFH-Urteil vom 11. 11. 2015, V R 37/14, BStBl 2017 II S. XXX); vgl. aber Abschnitt 4.12.10 zur Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen.“

Fixierung: Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der Altenpflege geht es bei Fixierungen vor allem um freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB. Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde dieser Tage zwar grundsätzlich über dieses Thema verhandelt, allerdings ging es um die Fixierung in der Psychiatrie. Rechtsgrundlage hierfür ist nicht das BGB, sondern das Recht des jeweiligen Bundeslandes. Das Problem: Die Voraussetzungen für die Fixierungen nach einer Zwangseinweisung sind nicht eindeutig geregelt. Mehr Infos zu der Verhandlung und zu den Hintergründen gibt es bei Spiegel Online (Alexander Preker und Julia Merlot).