Folge 7 vom 17.07.2022: Es geht um ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg. Eine Pflegekraft hatte eine Pflegeeinrichtung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Der Arbeitgeber habe ihre (schlimme) Corona-Erkrankung wegen unzureichender Hygienemaßnahmen verschuldet. Ob sie mit ihrer Klage Erfolg hatte? Ich nehme das Urteil zum Anlass, um auch zu erläutern, unter welchen Umständen ein Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall überhaupt haften muss.
Zusatzinfos
Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30. März 2022, Az. 3 Ca 1848/21. Das Urteil finden Sie hier im Volltext.
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Achtung: Das Werk ist zur Zeit leider vergriffen, eine Neuauflage ist für das 1. Halbjahr 2020 in Arbeit.