Auch Pflegeunternehmen müssen über Schlichtungsverfahren informieren!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1. Februar 2017 sind neue Informationspflichten für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung in Kraft. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verpflichtet diese, Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinzuweisen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dieser Hinweis muss leicht zugänglich, klar und verständlich sein. Mehr lesen