Kasse muss anteilig Kosten für ein Hausnotrufsystem übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie private Pflegeversicherung einer an Demenz erkrankten Versicherten muss sich entsprechend den vertraglichen Bestimmungen an den Kosten für ein Hausnotrufsystem beteiligen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold im Fall einer 1928 geborenen privat pflegeversicherten Klägerin, die trotz ihrer Demenz noch in der Lage war, eigenständig in einer altersgerechten Wohnanlage zu leben. Mehr lesen

Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern: Zukünftig soll Gericht entscheiden

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Die freiheitsentziehende Unterbringung von Minderjährigen unterliegt bereits jetzt der Genehmigung durch das Familiengericht. Dagegen gilt für freiheitsentziehende Maßnahmen in Krankenhäusern, Heimen oder Pflegeeinrichtungen ausschließlich das elterliche Sorgerecht. Dies will die Bundesregierung nun ändern. Der Staat müsse freiheitsentziehende Maßnahmen überwachen und Kinder vor einer missbräuchlichen Ausübung des Elternrechts schützen. Das soll mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ (pdf, 0,8 MB) geschehen. Die Bundesregierung hat die Novelle soeben in den Bundestag eingebracht. Mit ihr soll die Rechtslage bei Kindern der bereits für Erwachsene geltenden Regelung angeglichen werden.

„Immerhin umbringen darf man sich“

RA Thorsten Siefarth - LogoThomas Fischer ist Vorsitzender Richter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bei ZEIT ONLINE veröffentlicht er wöchentlich eine Kolumne. Die ist meist sehr bissig und wuchert nicht selten zu einem grandiosen Rundumschlag aus. Aktuell greift Thomas Fischer § 217 Strafgesetzbuch auf. Darin geht es um das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Er begründet, warum diese Regelung nicht überzeugt (übrigens wird sie gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft). Dabei erläutert er eingangs, zunächst fast schulbuchartig, die Formen der strafbaren und straffreien Sterbehilfe – und die Abgrenzungsschwierigkeiten. Sehr lesenswert!

Pflegeeinrichtung muss keine GEMA-Gebühr zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie GEMA fordert von Pflegeeinrichtungen regelmäßig für die Weiterleitung von Musik eine Gebühr. Die Signale werden über das Hauskabelnetz zu den Anschlussdosen in den Bewohnerzimmern weitergeleitet. Gegen die Weiterleitungsgebühr hatte ein Pflegeheim geklagt und nun vor dem Amtsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen (Anerkenntnisurteil vom 16.1.2017, Az. 231 C 489/16). Pflegeunternehmen sollten deswegen prüfen, ob sie bereits bestehende Verträge unter Verweis auf dieses Urteil kündigen.

Zuschuss zur Kurzzeitpflege darf zeitlich begrenzt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegeeinrichtungen berechnen den Heimbewohnern sogenannte Investitionskosten. Damit werden die Kosten für die Nutzung des Gebäudes und der Anlagegüter refinanziert. In Nordrhein-Westfalen erhalten die Bewohner dafür einen Zuschuss von der öffentlichen Hand. Bei einem Pflegebedürftigen in Kurzzeitpflege hatte die zuständige Behörde diesen allerdings nicht für die beantragten 64 Tage übernommen, sondern ihn auf 56 Tage begrenzt. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer aktuell bekannt gewordenen Entscheidung geurteilt hat (Gerichtsbescheid vom 10.6.2016, Az. 21 K 7592/15). Die Behörde darf sich an § 42 SGB XI orientieren. Dort ist geregelt, dass die Pflegekasse die Kurzzeitpflege nur für 56 Tage finanziell übernehmen muss.

Haftungsprozess gegen Pflegeunternehmen: MDK-Ärztin gilt als befangen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Krankenkasse hat ein Pflegeheim wegen eines Sturzes einer Bewohnerin auf Schadensersatz verklagt. In der ersten Instanz wurde vom Landgericht Gera eine MDK-Ärztin als Sachverständige bestimmt. Für das Pflegeheim war diese jedoch befangen. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das genauso (Beschluss vom 22.8.2016, Az. 6 W 66/16). Denn die Ärztin war für die Kasse, die das Pflegeheim verklagt hatte, als hauptamtliche MDK-Gutachterin tätig. Es gebe etliche objektive Anhaltspunkte für einen Interessenskonflikt, so das Gericht in seiner aktuell bekannt gewordenen Entscheidung.