Pflegeeinrichtung muss keine GEMA-Gebühr zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie GEMA fordert von Pflegeeinrichtungen regelmäßig für die Weiterleitung von Musik eine Gebühr. Die Signale werden über das Hauskabelnetz zu den Anschlussdosen in den Bewohnerzimmern weitergeleitet. Gegen die Weiterleitungsgebühr hatte ein Pflegeheim geklagt und nun vor dem Amtsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen (Anerkenntnisurteil vom 16.1.2017, Az. 231 C 489/16). Pflegeunternehmen sollten deswegen prüfen, ob sie bereits bestehende Verträge unter Verweis auf dieses Urteil kündigen.