Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bei ZEIT ONLINE veröffentlicht er wöchentlich eine Kolumne. Die ist meist sehr bissig und wuchert nicht selten zu einem grandiosen Rundumschlag aus. Aktuell greift Thomas Fischer § 217 Strafgesetzbuch auf. Darin geht es um das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Er begründet, warum diese Regelung nicht überzeugt (übrigens wird sie gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft). Dabei erläutert er eingangs, zunächst fast schulbuchartig, die Formen der strafbaren und straffreien Sterbehilfe – und die Abgrenzungsschwierigkeiten. Sehr lesenswert!