Gesetzentwurf: Abrechnung in der Pflegeversicherung soll komplett digital erfolgen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) weist auf das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz hin. Der Entwurf (pdf, 314 KB) wurde heute im Bundeskabinett verabschiedet. Danach soll in der sozialen Pflegeversicherung die Abrechnung auf Papier komplett durch die vollelektronische Abrechnung ersetzt werden. Es ist geplant, das Ganze nach einer Vorbereitungsphase zum 1. Januar 2018 an den Start gehen zu lassen.

Pflegezusatzversicherung doch sinnvoll? Aktueller Überblick über die Angebote!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) ist nicht sehr gut gelitten. Die zur Stiftung Warentest gehörende Finanztest meinte im Jahr 2013: Die „Tarife taugen nicht viel.“ Nun hat sich finanzen.de (Christian Hafler) den Markt nochmals angeschaut, 19 Anbieter unter die Lupe genommen und daraus die besten Tarife ermittelt. Außerdem wird erläutert, in welchen Situationen eine Pflegezusatzversicherung durchaus sinnvoll sein kann.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neue Begutachtung

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1. Januar 2017 greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein weiterentwickeltes Begutachtungsinstrument – das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dieses wird in einer aktuellen Fachinformation des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt. Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert. Die Broschüre richtet sich an das Fachpublikum und kann hier (pdf, 1 MB) heruntergeladen werden. Printexemplare stehen ab August 2016 zur Verfügung.

Begutachtungs-Richtlinie zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff genehmigt

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringt es mit sich, dass die Begutachtung der Betroffenen in Zukunft anders ablaufen muss. Dazu gibt es eine Richtlinie (pdf, 1,92 MB), die vom Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen grundlegend überarbeitet wurde. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nun gengehmigt. Auf deren Basis werden zukünftig die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult, damit sie zeitgerecht zum 1. Januar 2017 in das neue Begutachtungsverfahren eingearbeitet sind.

Schreiben stoppt Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoLaut einem Bericht der Münchner tz (Armin Geier) lassen sich manche ambulante Pflegedienste zur Zeit von ihren Kunden ein Dokument unterschreiben. Darin heißt es unter anderem: „Weiterhin widerspreche ich bzw. wünsche ich ausdrücklich nicht, von den Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfung nach §§ 112 ff. SGB XI angerufen, besucht und/oder befragt zu werden.“ Damit wird verhindert, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei seinen Qualitätsprüfungen bei dem Betroffenen nachschauen darf (inkl. Blick in die Pflegedokumentation). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüft angeblich, wie es gegen diese Praxis vorgehen kann.

Überleitung der Pflegesätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Gesetz geändert

RA Thorsten Siefarth - LogoAufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird ab dem 1.1.2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil kommen. Der Bundestag hat vergangene Woche jedoch entschieden, dass dies für Kurzzeitpflegeeinrichtungen nicht gelten soll. Außerdem gilt für diese Einrichtungen eine andere Überleitungsformel für die Pflegegesätze als für vollstationäre Einrichtungen (§ 92e Abs. 3a SGB neue Fassung). Diese Formel greift dann, wenn sich die Vertragspartner bis zum 30.9.2016 nicht auf eine (ab dem 1.1.2017 geltende) Pflegesatzvereinbarung geeinigt haben. Planmäßig soll das Gesetz (das an sich das Transplantationsregister einführt) (pdf, 1 MB) zwar erst am 23.9.2016 verabschiedet werden, die hier dargestellten Vorschriften sollen aber rückwirkend zum 7.7.2016 in Kraft treten.