Eine Thüringerin begehrte die Überführung der Urne von Ansbach an ihren Wohnort, um sich dort besser um das Grab ihrer Mutter kümmern zu können. Die beklagte Kirchenstiftung hatte dies abgelehnt: Aus religiösen Gründen und nach dem allgemeinen Pietätsempfinden dürfe ein Toter, der einmal beigesetzt worden sei, in seiner Ruhe nicht mehr gestört werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem nun bekannt gewordenen Urteil bestätigt (3.8.2016, Az. AN 4 K 16.00882). Der Schutz der Totenruhe – als Ausfluss der Menschenwürde – stehe höher als das Bedürfnis der Angehörigen im Hinblick auf die Totenfürsorge. Anders wäre dies nur dann, wenn der Verstorbene ausdrücklich eingewilligt hätte. Oder wenn ein Sonderfall vorläge. Der Umzug der Tochter in eine 270 Kilometer entfernt liegende Stadt reiche dafür jedoch nicht.
Gerichtsentscheidung
Bundesverfassungsgericht: Rechtsschutz bei einer verweigerten Organtransplantation abgelehnt!
Eine nierenkranke Frau wollte ein Spenderorgan erhalten. Doch es gab Unstimmigkeiten mit dem Transplantationszentrum in München. Nachdem der Ehemann eine E-Mail an den zuständigen Arzt geschrieben hatte, meldete dieser die Frau bei Eurotransplant als „nicht transplantierbar“. Die Frau wandte sich an ein anderes Transplantationszentrum und klärte dort die Lage. Sie erhielt schließlich das Spenderorgan. Anschließend verlangte sie von den Verwaltungsgerichten und dann auch von dem Bundesverfassungsgericht, dass diese das Handeln des Münchner Arztes als rechtswidrig feststellen. Mehr lesen
Bundesarbeitsgericht: Verfallklausel zum Pflegemindestlohn ist unwirksam!
Weil ein Pflegedienst Zweifel hatte, ob eine Pflegehilfskraft tatsächlich arbeitsunfähig war, verweigerte er die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erst ein halbes Jahr später machte die Hilfskraft ihren Lohn geltend. Der Pflegedienst berief sich jedoch auf eine Klausel im Arbeitsvertrag. Danach mussten Lohnansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden, sonst verfielen sie. Das gilt jedoch nicht für den Pflegemindestlohn, betätigt nun das Bundesarbeitsgericht die unteren Instanzen (Urteil vom 24.8.2016, Az. 5 AZR 703/15). Nach der Zweiten Pflegearbeitsbedingungenverordnung (2. PflArbbV), dort ist der Pflegemindestlohn geregelt, kann dieser nicht verfallen.
Bundesverfassungsgericht ermöglicht „ambulante Zwangsbehandlung“
Eine Zwangsbehandlung kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn vom Betreuungsgericht die (geschlossene) Unterbringung des Patienten angeordnet wird. Wie sieht es aber aus, wenn diese nicht möglich, eine Zwangsbehandlung aber dringend notwendig ist? Bislang sahen die Gesetze die Möglichkeit einer „ambulanten Zwangsbehandlung“ nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch in einem heute bekannt gewordenen Beschluss als verfassungswidrig bezeichnet. Mehr lesen
Kosten für Pflegedienst aus Polen können steuerlich abgesetzt werden
Ein Pflegedienst aus Polen erbrachte für eine ältere Dame vorwiegend hauswirtschaftliche Leistungen und Alltagsunterstützung. Die Kosten in Höhe von über 30.000 Euro wollte das Finanzamt nur als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ anerkennen und damit auf 4.000 Euro deckeln. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jedoch entschieden (Urteil vom 21.6.2016, Az. 5 K 2714/15), dass es sich um sogenannte außergewöhnliche Belastungen handelt, die grds. in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Unterstützung durch Kräfte ohne pflegerische Ausbildung erfolgt. Allerdings muss man die „angemessenen Kosten“ nachweisen. Da reicht alleine die Rechnung des Pflegedienstes nicht, am besten man führt einen Leistungsnachweis oder ein Tagebuch. Außerdem muss das Pflegegeld (hier für die Pflegestufe II) abgezogen werden.
Radiotherapie schonender als konventionelle Bestrahlung: Kasse muss zahlen
Mehrere Medien berichten, dass das Landgericht Lüneburg eine private Krankenversicherung verurteilt hat, die intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) zu bezahlen (Urteil vom 2.8.2016, Az. 5 O 179/13). Diese Behandlungsmethode sei (zur Behandlung eines Prostatakarzinoms) wissenschaftlich anerkannt, aber weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung.