Urteil: Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitgeber hat es schlau gemacht: Er zahlt 8,10 Euro Grundvergütung und einen Bonus von maximal 1 Euro (pro Stunde). 40 Cent vom Bonus sind fix. Die Klägerin wehrt sich dagegen vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Sie ist der Ansicht, der Bonus dürfe nicht berücksichtigt werden, ihr Lohn liege unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro. Mehr lesen

Geschenke annehmen verboten: Auch im ambulanten Pflegedienst?

RA Thorsten Siefarth - LogoWeithin bekannt ist, dass es die Heimgesetze der Bundesländer den Mitarbeitern der stationären Pflegeeinrichtungen grds. verbieten, Geschenke anzunehmen. Wie sieht es aber in ambulanten Pflegediensten aus? Über einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu entscheiden. Es ging um die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes, die in einem Erbvertrag als Erbin eingesetzt worden war. Mehr lesen

Urteil: Krankenkasse muss Fettabsaugung bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung sind von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Dies hat das Sozialgericht Dresden mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.03.2015 entschieden. Mehr lesen

Krankenpfleger erhält weiterhin Lohn nach dem TVöD

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Arbeitsvertrag eines Krankenpflegers enthielt eine unbedingte Bezugnahme auf den TVöD. Wird nun die Klinik, in der die Pflegekraft beschäftigt ist, verkauft, dann muss die Entlohnung auch weiterhin nach dem TVöD stattfinden. Dem steht auch das Recht der Europäischen Union nicht entgegen, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Mehr lesen

Urteil: Ergotherapeutin eines Seniorenheims darf der Urlaub nicht gekürzt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Ergotherapeutin befand sich nach der Geburt ihres Sohnes in Elternzeit. Mitte Mai 2012 endete das Arbeitsverhältnis mit dem Seniorenheim. Vom Arbeitgeber wollte sie danach eine Abrechnung und Ausbezahlung (Abgeltung) des Urlaubs für die Jahre 2010 bis 2012. Doch dieser kürzte ihren Abgeltungsanspruch.

Zu Unrecht wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat (Urteil vom 19. Mai 2015, Az. 9 AZR 725/13): Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Damit geben die obersten Bundesarbeitsrichter ihre bisherige Rechtsprechung auf.