TVöD: Ab Januar gilt für die Pflege eine neue Entgelttabelle

RA Thorsten Siefarth - LogoAb 1.1.2017 gilt eine neue Entgeltordnung für Pflegeberufe. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der Tarifrunde dieses Jahres darauf geeinigt. Ziel war es, die Pflegeberufe aufzuwerten. Die neue Entgelttabelle „P“ ersetzt die bisherige Kr-Tabelle. Mehr Infos gibt es unter www.oeffentlicher-dienst-news.de.

Krankenpfleger erhält weiterhin Lohn nach dem TVöD

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Arbeitsvertrag eines Krankenpflegers enthielt eine unbedingte Bezugnahme auf den TVöD. Wird nun die Klinik, in der die Pflegekraft beschäftigt ist, verkauft, dann muss die Entlohnung auch weiterhin nach dem TVöD stattfinden. Dem steht auch das Recht der Europäischen Union nicht entgegen, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Mehr lesen

Die Vergütung von Bereitschaftsdienst

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zum Thema Mindestlohn kann auch für die Pflege interessant sein. Das Gericht hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Rettungssanitäter keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütung für Bereitschaftsdienste hat. Die tarifvertraglichen Bestimmungen im Abschnitt B des Anhangs zu § 9 TVöD zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in den Leitstellen sind auch nach dem Mindestlohngesetz gesetzeskonform. Mehr lesen

Bundesarbeitsgericht und Urlaub II: Wechsel in Teilzeittätigkeit mit weniger Urlaub

Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen keinen Urlaub nehmen, darf die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Damit folgt das Bundesarbeitsgericht einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Mehr lesen