Ein Blutspendendienst betreibt eine Facebookseite. Bei Facebook registrierte Nutzer können dort Postings einstellen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden: Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von Besucher-Beiträgen, die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. Mehr lesen
Gerichtsentscheidung
Schmerzensgeld, weil künstliche Ernährung nicht beendet wurde?
So mancher hat Angst vor dem Abbruch der künstlichen Ernährung bei einem Angehörigen. Auch Ärzte scheuen davor zurück. Dabei kann es sich dann durchaus um Körperverletzung handeln. Wenn nämlich die Lebensverlängerung gegen den Willen des Patienten passiert. Über einen solchen Fall hat Ende November das Landgericht München I verhandelt. Mehr lesen
Abzocke älterer Menschen am Telefon: Landgericht Leipzig untersagt unlautere Praktiken
Schamlose Kaltakquise am Telefon und Abzocke älterer Menschen mit teuren Nahrungsergänzungsmitteln. Das wirft die Verbraucherzentrale Sachsen dem Dresdner Unternehmen MGN GmbH vor. Nun haben die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Leipzig ein Urteil gegen das Unternehmen erstritten: Die MGN GmbH muss bestimmte unzulässige Vertragsklauseln und irreführende Werbung zukünftig unterlassen. Mehr lesen
Urteil zum Dienstplanrecht: Arbeitgeber setzt dem Betriebsrat unzulässige Frist
In der Klinik eines Ostseebades kam es bei der Dienstplanung zum Streit um die Beteiligung des Betriebsrates. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat dazu entschieden (Az. 2 TaBVGa 5/15): Der Betriebsrat muss nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz jedem Dienstplan zustimmen. Setzt der Arbeitgeber dazu eine Frist und geht, wenn diese verstrichen ist, davon aus, dass die Zustimmung erteilt wurde, so ist das rechtswidrig. Andererseits darf ein Dienstplan, dem noch nicht vom Betriebsrat zugestimmt wurde, durchaus mit einem entsprechenden Vermerk ausgehängt werden.
Urteil: Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro drauflegen
Wenn ein Schuldner bei der Zahlung eines Entgelts in Verzug ist, dann kann der Gläubiger seit 2014 die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Ob das auch im Arbeitsrecht gilt, insbesondere wenn der Lohn vor Gericht eingeklagt wird, ist bislang umstritten. Das wurde nun vom Landgericht Köln, als erstem Obergericht, bejaht (12.11.2016, Az. 12 Sa 524/16): Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dann darf der Arbeitnehmer auch die Pauschale verlangen. Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Autounfall beim Lesen einer SMS: Greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Auch der Weg zwischen der privaten Wohnung und der Arbeitsstätte unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung. Greift deren Schutz auch für den, der eine SMS lesen, dazu in eine Parkbucht einbiegen will und dabei einen Unfall baut? Das Sozialgericht Stuttgart hat dies in einem aktuellen Urteil verneint (Az. S 1 U 6296/14). Mit der Begründung, dass in diesem Fall der Bezug zur Arbeit gefehlt habe. Mein Tipp: Anders sieht das dann aus, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass die SMS dienstlich war. Oder zumindest, warum er eine dienstliche SMS erwartet hatte.