Abzocke älterer Menschen am Telefon: Landgericht Leipzig untersagt unlautere Praktiken

RA Thorsten Siefarth - LogoSchamlose Kaltakquise am Telefon und Abzocke älterer Menschen mit teuren Nahrungsergänzungsmitteln. Das wirft die Verbraucherzentrale Sachsen dem Dresdner Unternehmen MGN GmbH vor. Nun haben die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Leipzig ein Urteil gegen das Unternehmen erstritten: Die MGN GmbH muss bestimmte unzulässige Vertragsklauseln und irreführende Werbung zukünftig unterlassen.



Abo für Nahrungsergänzungsmittel

„Vor allem ältere Menschen wurden in vielen Teilen Sachsens telefonisch zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln überredet“, erklärt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Erst mit einem Schreiben, das zu einer „Kur“ mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten gratuliert, wurde den Betroffenen die Auswirkungen dieses Telefonates klar. Und die haben es in sich: „Bei einem Abo von monatlich 49,95 Euro werden damit mehr als 1.000 Euro in zwei Jahren fällig“, so Wiesemann.

Hohe Mahn- und Rücklastschriften

Doch wer sich überrumpelt fühlte und sich vom Vertrag lösen wollte, hatte es schwer. Zur monatlichen Zusendungen der Kapseln kamen Kontoabbuchungen des „Kurbeitrags“ und Inkassoschreiben mit hohen Mahn- und Rücklastschriftentgelten, wenn Betroffene die Buchungen zurückgehen ließen. „Ein Widerruf wurde in einigen uns bekannten Fällen nicht akzeptiert“, so Wiesemann.

Gericht untersagt unlautere Methoden

Gegen die falschen Gesundheitsversprechen sowie die überhöhten pauschalen Rücklastschrift- und Mahnbeträge von 25 und 10 Euro hat die Verbraucherzentrale Sachsen Klage beim Landgericht Leipzig eingereicht. Das noch nicht rechtskräftige Urteil hat diese Methoden nun untersagt.

Bezüglich der unzulässigen Kaltakquise am Telefon ohne vorherige Einwilligung der Angerufenen steht noch die Entscheidung in einem weiteren Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen (Az. 3 O 1303/16) vor dem Landgericht Dresden aus.

Referenz: Urteil des Landgerichts Leipzig vom 2.12.2016, Az. 8 O 691/16

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 6.12.2016

 

2 Gedanken zu „Abzocke älterer Menschen am Telefon: Landgericht Leipzig untersagt unlautere Praktiken

  • 19. April 2018 um 16:31 Uhr
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    Nicht nur Nahrungsergänzung wird bei MGN vertrieben, nein! Ältere Leute werden an der Wohnungstür so eingewickelt, dass die Person in die Wohnung gelassen wird und dann werden nicht gewollte Telefonverträge abgeschlossen. Selbst nach fristgerechten Widerruf reagierte diese Firma nicht. Ich habe meiner Mutter aus diesem Dilemma geholfen. Hat Zeit und Nerven gekostet. Das konnte ich auch nur, weil ich rechtens gegengehalten hatte. Es ging bis zur Anzeige, wo ich heute noch auf eine Information der Staatsanwaltschaft warte.
    Die Fa. MGN hatte dann nach einem reichlichen Jahr so viel Mut und nutzte die ihnen bekannten Angaben und haben meiner Mutter ein Los, mit Gewinnversprechung, verkauft. Konto-Nr., etc. wurden dabei feste weiter genutzt. Einfach unverblümt frech und kriminell sind mir dann die Mitarbeiter am Telefon gekommen. Ich habe die Vorlage der Unterschrift meiner Mutter zur Einzugsberechtigung verlangt. Ich habe dann der Mitarbeiterin am Telefon mitgeteilt, dass ich auch in diesem Fall von einer Anzeige Gebrauch mache, egal ob die Firma geschlossen wird oder nicht. Siehe da, ein Anruf kam, das meine Mutter aus dem sogenannten Vertrag entlassen wird, ohne jegliche Rechtsansprüche der Fa. MGN. Ich wollte diese Aussage schriftlich haben, darauf warte ich heute noch.
    Damit kein erneuter Anruf kommt, haben wir die Telefon-Nr. meiner Mutter geändert. Jetzt ist Ruhe und diese kriminelle Firma wird hoffentlich bald still gelegt.

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