Neue Podcast-Folge online: Zwei Missverständnisse bei der außerordentlichen Kündigung

Vor Gericht werden außerordentliche Kündigungen sehr häufig für unwirksam erklärt. Warum ist das so? Es gibt zwei maßgebliche Gründe. Diese erläutere ich in dieser Podcastfolge – und zeige auch Auswege auf. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Bundesarbeitsgericht: Gleicher Lohn für Rettungsassistenten mit Minijob

Ein Arbeitgeber hatte vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten mehr Lohn bezahlt als solchen mit einem Minijob. Begründung: Die Vollzeitkräfte waren besser planbar als die Minijobber. Denn letztere durften Wünsche zur Arbeitszeit äußern und auch Vorschläge ablehnen. Da es sich aber um die gleiche Tätigkeit handelt, ist diese Differenzierung unzulässig. Auch hier gilt: Teilzeitbeschäftigte dürfen ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden, so das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Januar 2023 (Az. 5 AZR 108/22). Mehr Infos bei Legal Tribune Online.

Neue Podcastfolge online (jetzt auch auf Youtube): Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es jetzt auch auf Youtube. Nach und nach stelle ich dort auch die älteren Folgen ein.

Im aktuellen Podcast geht es um das neue Hinweisgeberschutzgesetz: Die Altenpflegerin Barbara Heinisch hatte im Jahr 2004 ihren Arbeitgeber wegen Missständen in der Pflege angezeigt. Daraufhin wurde sie gekündigt. Ihre Klage dagegen war zwar erfolgreich, gleichwohl blieb die Rechtslage für Hinweisgeber unsicher. Um das zu ändern, hat die EU eine Richtlinie erlassen, die der deutsche Bundestag soeben umgesetzt hat. Ich erläutere das neue Hinweisgeberschutzgesetz – und worauf sie als Arbeitgebende und -nehmende unbedingt achten müssen.

Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Ewiger Urlaubsanspruch? Ein bisschen schon!

Das geht aus zwei aktuellen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. Dezember 2022 hervor. Danach können Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nur dann verjähren, wenn Arbeitgeber ausdrücklich und rechtzeitig auffordern, den Resturlaub zu nehmen sowie vor Verjährung warnen. Das gilt sogar für die Zeit vor 2019 (damals wurde die Hinweis- und Warnpflicht des Arbeitgebers erstmals gerichtlich festgestellt). Anders jedoch bei einer lang andauernden Krankheit, die von Beginn des Urlaubsjahres bis einschließlich 31. März des Folgejahres andauert. Hier kann der Arbeitnehmer weder arbeiten noch Urlaub nehmen, ein Hinweis des Arbeitgebers wäre also nutzlos. In diesem Fall gilt die normale Regel, dass der Urlaub nach 15 Monaten (also im März des Folgejahres) verfällt. Mehr Infos in der ersten Pressemitteilung und in der zweiten Pressemitteilung des BAG.

Neue Podcast-Folge online: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht!

Noch immer scheinen viele Gesundheitsunternehmen die Arbeitszeit nicht ausreichend zu erfassen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zwingt jedoch dazu, spätestens jetzt tätig zu werden. Ich erläutere in diesem Podcast, welche Konsequenzen das Urteil für Praxis mit sich bringt. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Neue Podcast-Folge: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft aus – Was sind die Konsequenzen?

Wer gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verstoßen hat, der bekam die verwaltungs- und arbeitsrechtliche Folgen womöglich bereits zu spüren. Oder die betroffenen Beschäftigten rechnen noch damit. Nun soll die Impfpflicht zum 31. Dezember auslaufen. Die naheliegende Frage: Welche Konsequenzen hat das für die bisherigen Verfahren – und auch für die zukünftigen? Genau darum geht es in der aktuellen Podcast-Folge. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.