Neue Podcastfolge online (jetzt auch auf Youtube): Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es jetzt auch auf Youtube. Nach und nach stelle ich dort auch die älteren Folgen ein.

Im aktuellen Podcast geht es um das neue Hinweisgeberschutzgesetz: Die Altenpflegerin Barbara Heinisch hatte im Jahr 2004 ihren Arbeitgeber wegen Missständen in der Pflege angezeigt. Daraufhin wurde sie gekündigt. Ihre Klage dagegen war zwar erfolgreich, gleichwohl blieb die Rechtslage für Hinweisgeber unsicher. Um das zu ändern, hat die EU eine Richtlinie erlassen, die der deutsche Bundestag soeben umgesetzt hat. Ich erläutere das neue Hinweisgeberschutzgesetz – und worauf sie als Arbeitgebende und -nehmende unbedingt achten müssen.

Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Whistleblowing in der Pflege: Neues Gesetz will Rechtssicherheit schaffen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung hat gestern (18.7.2018) einen Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Zukünftig sollen Unternehmen bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz geltend machen können. Andererseits werden erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern (und Journalisten) geschaffen. Gerade in der Pflege bringen Mitarbeiter wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit. Vor allem, wenn es um Missstände in Pflegeunternehmen geht. Der Gesetzentwurf enthält dazu Regelungen für Sachverhalte, in denen der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gerechtfertigt ist.

Rechtsthemen in „Pflegekammer Interaktiv“: Whistleblowing und Mutterschutz

RA Thorsten Siefarth - LogoDie neue Ausgabe von PFLEGEKAMMER INTERAKTIV, das Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, ist online. Ein toll gemachtes Journal! Aus rechtlicher Sicht sind zwei Beiträge interessant: „Whistleblowing in der Pflege“ (S. 146) und „Das neue Mutterschutzgesetz“ (S. 154).

Bayern: SPD will Whistleblower in der Pflege besser schützen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat im Gesundheitsausschuss einen Antrag eingebracht, nach dem sie Hinweisgeber (Whistleblower) besser schützen will. Damit reagiert sie auf Todesfälle in der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf: Ohne Hinweise von Mitarbeitern könnten Missstände nicht beseitigt werden. Mehr lesen