Urteil des Bundesgerichtshof zum Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. Insbesondere ging es um die Frage, ob strengere Beweisanforderungen für die Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens gelten, wenn der Tod nicht unmittelbar bevorsteht. Der BGH hat dies verneint (17.9.2014, Az. XII ZB 202/13). Ob der Tod unmittelbar bevosteht oder nicht (wie bei der Wachkomapatientin, um die es letztlich ging), macht keinen Unterschied für die Ermittlung des Patientenwillens. Es muss von dem Landgericht, an das die Sache zurückverwiesen wurde, nun erneut geprüft werden, welche Behandlungswünsche die Betroffene tatsächlich hatte.

Urlaub: Abgeltungsanspruch kann vererbt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer starb im November 2010. Bis dahin hatte er 140,5 Tage offenen Jahresurlaub angesammelt. Seine Witwe wollte dafür eine (finanzielle) Abgeltung. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass der Arbeitgeber an die Witwe zahlen muss (Urteil v. 12.6.2014, Az. C-118/13). Mit anderen Worten: Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Weiter entschieden die Richter, dass der Anspruch nicht von einem im Vorfeld gestellten Antrag abhängig ist.