Haftungsprozess gegen Pflegeunternehmen: MDK-Ärztin gilt als befangen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Krankenkasse hat ein Pflegeheim wegen eines Sturzes einer Bewohnerin auf Schadensersatz verklagt. In der ersten Instanz wurde vom Landgericht Gera eine MDK-Ärztin als Sachverständige bestimmt. Für das Pflegeheim war diese jedoch befangen. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das genauso (Beschluss vom 22.8.2016, Az. 6 W 66/16). Denn die Ärztin war für die Kasse, die das Pflegeheim verklagt hatte, als hauptamtliche MDK-Gutachterin tätig. Es gebe etliche objektive Anhaltspunkte für einen Interessenskonflikt, so das Gericht in seiner aktuell bekannt gewordenen Entscheidung.

Sturz beim Betreten einer Apotheke: Keine Haftung des Betreibers!

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Februar 2015 herrschten in Unterhaching bei München winterliche Verhältnisse. Eine Bewohnerin betrat am späten Nachmittag eine Apotheke in dem Ort, stürzte und zog sich dabei eine Fraktur am rechten Ellenbogen zu. Sie verklagte daraufhin den Apotheker, weil dieser seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Das Amtsgericht München lehnte ab. Eine Apotheke muss nicht die gleichen Sicherheitsvorkehrungen treffen wie ein Kaufhaus. Mehr lesen

Sturz einer Pflegebedürftigen: Heim in zweiter Instanz entlastet

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landgericht Görlitz hatte 2014 ein Pflegeheim zu Schadensersatz in Höhe von 7.000 Euro verurteilt. Eine FSJ’lerin (Teilnehmerin an Freiwilligem Sozialen Jahr) hatte eine Pflegebedürftige nicht ausreichend stützen können. Nun berichtet die Ärztezeitung, dass das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 1077/14) gekippt wurde. Es lag letztlich doch kein Organisations- und Überwachungsfehler der Pflegeeinrichtung vor. Das wurde durch die Aussage einer Gutachterin im Prozess gestützt. Diese war der Ansicht, dass eine pflegebedürftige Person, die noch dazu in der Lage ist, einen Rollator zu benutzen, „erst recht in der Lage ist, sich an einer Tischkante festzuhalten“. Die Klageabweisung ist rechtskräftig.

Sturz in der Kantine einer Reha-Klinik: Gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoStürzt ein Versicherter in der Kantine einer Klinik, in der er Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nimmt, handelt es sich in der Regel nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Sozialgericht Aachen in einem nunmehr veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen

Rückkehr aus dem Pausenraum nicht unfallversichert!

RA Thorsten Siefarth - LogoSelbst wenn der Arbeitgeber einen Pausenraum zur Verfügung stellt und eine Mitarbeiterin von diesem aus ihrer Pause zurückkehrt, liegt kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung vor. Das hat, wie kürzlich bekannt geworden ist, das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 16.6.2015, Az. L 9 U 1534/14). Sowohl der Weg in die Pause als auch zurück sei eine rein private Angelegenheit. Das gelte auch für die Klägerin, die bei der Rückkehr aus dem Pausenraum auf der Treppe ausgerutscht war.