Fatale Folgen ohne Vollmacht: Nur jeder zweite Intensivpatient in Deutschland verfügt über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung, so das Ergebnis einer Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). 998 Patienten auf elf Intensivstationen wurden befragt, nur 51 Prozent davon verfügten entweder über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. Überraschend auch: 39 Prozent der Befragten ohne Dokument haben sich noch nie Gedanken über diese Thematik gemacht. Und: Bei 40 Prozent aller vorliegenden Vorsorgevollmachten sowie 44 Prozent aller Patientenverfügungen lagen unvollständig ausgefüllte Dokumente vor, die nur schwer oder gar nicht interpretierbar waren. Die Untersuchung belegt außerdem, dass lediglich 23 Prozent der Dokumente auch tatsächlich im Krankenhaus vorlagen. Mehr lesen
Studie
Heftig umstritten: Bundestag diskutiert über Studien mit Demenzkranken
Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses ging es um eine sehr strittige Frage: Sollen Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken) auch dann zulässig sein, wenn sie nur gruppennützig sind, den Betroffenen selbst also keine Vorteile bringen? Das ist bislang in Deutschland verboten und soll nach dem Willen der Bundesregierung mit einer gesetzlichen Änderung künftig erlaubt werden. Wer die einzelnen Argument nachlesen will, der kann das hier tun.
ZQP-Studie: Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kommen nicht an
Auch ein Jahr nach Einführung der neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf glaubt die große Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen nicht, dass sich Beruf und Pflege gut vereinbaren lassen. Lediglich 7 Prozent sind der Meinung, man könne parallel zum Berufsleben gut oder sogar sehr gut für einen pflegebedürftigen Angehörigen sorgen. Zwar ist das Gesetz faktisch in Kraft getreten, aber noch nicht in der Erwerbsbevölkerung angekommen, so das Fazit einer repräsentativen Erhebung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Mehr lesen
Studie: Deutsche besorgt über Qualitätsstandards in der Pflege
Mehr als die Hälfte der Deutschen (58 Prozent) zeigt sich besorgt über die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) unter rund 1.000 Verbrauchern. Der Pflege-TÜV, der derzeit vor einer Generalüberholung steht, hat demnach ein Image-Problem: Nur jeder Vierte (25 Prozent) vertraut den Ergebnissen einer gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfung uneingeschränkt. Dabei wird in der Branche generell gute Arbeit geleistet: 75 Prozent der Befragten haben positive Erfahrungen mit Pflegeeinrichtungen gemacht. Mehr lesen
Kompressionsstrümpfe: Nutzen ist zweifelhaft!
Kompressionsstrümpfe sind im Bereich der häuslichen Krankenpflege eine dauerhaftes Streitthema. Denn die Krankenkassen wollen das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2 nicht immer bezahlen. Von einer ganz anderen Seite nähert sich Professor Sebastian Schellong vom Städtischen Klinikum Dresden dem Thema. Nach einem Bericht von „Ärztezeitung online“ hat dieser auf einem Internistenkongress in Mannheim festgestellt, dass es in der Inneren Medizin derzeit praktisch keine Evidenz für einen Einsatz von Thrombosestrümpfen zusätzlich zur medikamentösen Prophylaxe gebe. Die bisherigen Studien seien aus den 70er und 80er Jahren und wenig zu gebrauchen. Bei Kontraindikationen für die Medikamente empfiehlt der Mediziner – zumindest bei stationärer Behandlung – eher die intermittierende pneumatische Kompression (IPC). Deren Nutzen sei besser belegt.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Gesundheitsminister will Tempo machen!
Zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse der Erprobungsstudien wurden heute im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiums vorgestellt. „Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit die verbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt“, so Bundesgesundheitsminister Gröhe. In einem Interview gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ vom heutigen Tag wird der Minister noch konkreter: „Die Ergebnisse der Erprobung fließen jetzt in einen Gesetzentwurf ein, den ich noch im Sommer vorlegen will. Ein Inkrafttreten ist für 2016 geplant. Für die Umstellung auf die neue Pflegeeinstufung wird man in der Praxis ein Jahr benötigen, sodass eine flächendeckende Anwendung im Jahr 2017 erfolgen kann.“
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