Kompressionsstrümpfe: Nutzen ist zweifelhaft!

RA Thorsten Siefarth - LogoKompressionsstrümpfe sind im Bereich der häuslichen Krankenpflege eine dauerhaftes Streitthema. Denn die Krankenkassen wollen das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2 nicht immer bezahlen. Von einer ganz anderen Seite nähert sich Professor Sebastian Schellong vom Städtischen Klinikum Dresden dem Thema. Nach einem Bericht von „Ärztezeitung online“ hat dieser auf einem Internistenkongress in Mannheim festgestellt, dass es in der Inneren Medizin derzeit praktisch keine Evidenz für einen Einsatz von Thrombosestrümpfen zusätzlich zur medikamentösen Prophylaxe gebe. Die bisherigen Studien seien aus den 70er und 80er Jahren und wenig zu gebrauchen. Bei Kontraindikationen für die Medikamente empfiehlt der Mediziner – zumindest bei stationärer Behandlung – eher die intermittierende pneumatische Kompression (IPC). Deren Nutzen sei besser belegt.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Gesundheitsminister will Tempo machen!

Zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse der Erprobungsstudien wurden heute im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiums vorgestellt. „Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit die verbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt“, so Bundesgesundheitsminister Gröhe. In einem Interview gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ vom heutigen Tag wird der Minister noch konkreter: „Die Ergebnisse der Erprobung fließen jetzt in einen Gesetzentwurf ein, den ich noch im Sommer vorlegen will. Ein Inkrafttreten ist für 2016 geplant. Für die Umstellung auf die neue Pflegeeinstufung wird man in der Praxis ein Jahr benötigen, sodass eine flächendeckende Anwendung im Jahr 2017 erfolgen kann.“
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Nicht jeder weiß es: Krankenversicherte haben ein Recht auf Zweitmeinung

Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten übernehmen, wenn Versicherte eine zweite Meinung einholen wollen. Wie die Ärztezeitung nun berichtet, hat eine Studie ergeben, dass jeder vierte Deutsche nichts von seinem Recht auf Zweitmeinung weiß. Durchgeführt wurde die Befragung vom privaten Krankenhausbetreiber Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und dem IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung.

Neue Studie aus Bayern: Reduzierung der Pflegedokumentation rechtlich unproblematisch

RA Thorsten Siefarth - LogoDie zeitintensive Dokumentation in der stationären Altenpflege kann deutlich reduziert werden. Das geht aus einer neuen Studie hervor, wie Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Freitag mitteilte.

Demzufolge wird insbesondere die haftungsrechtliche und strafrechtliche Bedeutung der Pflegedokumentation überschätzt. Huml betonte: „Uns ging es mit dieser Studie auch darum, die Unsicherheit bei vielen Pflegekräften auszuräumen. Das Ergebnis stellt klar: Pflegekräfte stehen nicht mit einem Fuß im Gefängnis, wenn sie die Dokumentation auf das beschränken, was aus pflegefachlicher Sicht bedeutsam ist. Die Gutachter haben keinen einzigen Fall in Deutschland gefunden, in dem eine Pflegekraft wegen falscher Dokumentation verurteilt wurde.“

Die Bayerische Staatsregierung hatte 2013 eine Literaturstudie in Auftrag gegeben, die den Mindestbedarf an Dokumentation in den Pflegeeinrichtungen ermitteln sollte. Dabei hat das Institut für Qualitätssicherung in der Pflege mit einem Team von Experten unter Leitung von Prof. Dr. Johann Behrens über 4.000 internationale und nationale Veröffentlichungen und die Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.12.2014