Qualitätskennzahlen (Indikatoren) geben an, ob eine Einrichtung im Vergleich zu anderen Einrichtungen besser oder schlechter ist. Von der Pflicht zu deren Erhebung sind Pflegeeinrichtungen bis zum 31. März entbunden. So sieht es eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Weitere Erläuterungen finden sich in den FAQ des aQua-Instituts. Danach haben Pflegeeinrichtungen nun die folgenden Optionen:
- eine Regelerhebung für verbindliche Stichtage vor dem 1. April 2021 auf freiwilliger Basis durchzuführen und/oder
- eine (oder mehrere) Erhebungen ohne Veröffentlichung durchzuführen oder
- keine Erhebung durchzuführen.

Kann ein Pflegebedürftiger sich nicht mehr um die Verwaltung seines Taschengelds kümmern, dann muss das ein anderer erledigen. Zum Beispiel Pflegeeinrichtungen. Doch diese sind nicht besonders scharf darauf. Deswegen verweisen sie gerne einmal auf den Betreuer des Pflegebedürftigen. Der Bayerische Patienten- und Pflegebeauftragte hat nun jedoch klargestellt, dass ein Betreuer dazu nicht verpflichtet werden kann. 