Die Bundesregierung will im nächsten Jahr Reformen, die zu lange liegengeblieben sind, nachholen, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Etwa werden künftig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr investiert, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und um bei Heimkosten zu helfen. Außerdem soll die Digitalisierung mit dem E-Rezept vorangebracht werden. Nicht zuletzt sollen die Krankenhäuser im nächsten Jahr neu augestellt werden. Hier ein Überblick über die einzelnen Regelungen.
Pflege
Neue Podcast-Folge online: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht!
Noch immer scheinen viele Gesundheitsunternehmen die Arbeitszeit nicht ausreichend zu erfassen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zwingt jedoch dazu, spätestens jetzt tätig zu werden. Ich erläutere in diesem Podcast, welche Konsequenzen das Urteil für Praxis mit sich bringt. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.
Pflege naher Angehöriger kann Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen
Die Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus kann die Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen. Das hat das Amtsgericht München in einem soeben veröffentlichten Urteil entschieden (9. Juni 2021, Az. 453 C 3432/21). Es komme nicht auf den konkreten aktuellen Gesundheitszustand der Angehörigen an. Bereits das fortgeschrittene Alter reiche aus. Hier ging es um Personen, die beide über 80 Jahre alt waren. Es sei notwendig, dass diesen zeitnah geholfen werden könne, so das Gericht. Mehr Infos enthält die Pressemitteilung des Gerichts.
Pausen in der Pflege gut gestalten
Gerade in der Pflege werden Pausen häufig nicht genommen. Dabei sind sie wichtig – und auch gesetzlich vorgeschrieben. Eine neue Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hilft bei der Gestaltung der Pausen. Auf 50 Seiten sind enthalten: Die rechtlichen Grundlagen, Hinweise für Pflegekräfte sowie Empfehlungen für Führungskräfte. Mehr Infos gibt es hier.
Lohn in der Pflege muss nun spätestens am Monatsende ausbezahlt werden
Bislang durfte der Lohn in der Pflege bis zum 15. des Folgemonats ausbezahlt werden. Seit Mai 2021 muss das spätestens bis zum Ende des laufenden (!) Monats geschehen sein. Die Details dazu stehen in § 3 der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung.
Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit: Einkommen der Eheleute darf nicht doppelt herangezogen werden

Wenn ein Ehegatte im Heim gepflegt werden muss und nicht genügend Geld vorhanden ist, trägt das Sozialamt dem Grunde nach die Kosten. Bei der genauen Ermittlung der Kostenhöhe wird das Einkommen der Eheleute auf die Heimkosten angerechnet. Die ungedeckten Restkosten trägt dann das Sozialamt. So geschah es auch in einem Fall aus Hannover. Gleichzeitig nahm das Amt aber den zu Hause verbliebenen Ehegatten mit dem vollständigen Einkommen in die Pflicht. Diese Praxis hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jedoch untersagt und den Heranziehungsbescheid aufgehoben (Urteil vom 16. Januar 2020, Az. L 8 SO 109/18). Für die Doppelbescheidung fehle die Rechtsgrundlage.