Bislang durfte der Lohn in der Pflege bis zum 15. des Folgemonats ausbezahlt werden. Seit Mai 2021 muss das spätestens bis zum Ende des laufenden (!) Monats geschehen sein. Die Details dazu stehen in § 3 der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung.
Rechtssicherheit rund um das Pflegerecht
Bislang durfte der Lohn in der Pflege bis zum 15. des Folgemonats ausbezahlt werden. Seit Mai 2021 muss das spätestens bis zum Ende des laufenden (!) Monats geschehen sein. Die Details dazu stehen in § 3 der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung.
Ich arbeite in der ambulanten intensiv. Unser AG zahlt immer noch erst am 15.des Folgemonats. Frage ich nach heisst es früher kann er nicht, da er von der Kasse die Abrechnungen erst so spät bekommt. Gesetze interessieren da wohl weniger!
Kann ich absolut nachvollziehen. Als Arbeitgeber muss man arg in Vorleistung gehen, bis die Abrechnungen auf dem Konto eingehen. Einfach vorauszusetzen, dass das geht, ist vom Gesetzgeber gerade für Jungunternehmer eine bodenlose Frechheit.