Lohn in der Pflege muss nun spätestens am Monatsende ausbezahlt werden

Bislang durfte der Lohn in der Pflege bis zum 15. des Folgemonats ausbezahlt werden. Seit Mai 2021 muss das spätestens bis zum Ende des laufenden (!) Monats geschehen sein. Die Details dazu stehen in § 3 der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung.

Ein Gedanke zu „Lohn in der Pflege muss nun spätestens am Monatsende ausbezahlt werden

  • 24. November 2022 um 7:23 Uhr
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    Ich arbeite in der ambulanten intensiv. Unser AG zahlt immer noch erst am 15.des Folgemonats. Frage ich nach heisst es früher kann er nicht, da er von der Kasse die Abrechnungen erst so spät bekommt. Gesetze interessieren da wohl weniger!

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