Kasse muss zügig entscheiden – Postlaufzeiten sind ihr aber nicht anzulasten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesetzgeber hat vor einigen Jahren einen Turbo in das Entscheidungsverfahren bei den Krankenkassen eingebaut. Nach § 13a Abs. 3a Sozialgesetzbuch V (SGB V) gilt ein Antrag auf eine Kassenleistung als genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen entscheidet. Nur wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet wird, erweitert sich die Frist auf fünf Wochen. Nun hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass es zur Wahrung der Frist ausreicht, wenn die Entscheidung der Kasse innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Postlaufzeit bis zur Ankunft beim Versicherten bleibt also außen vor. Mehr lesen

Urteil: Krankenkassen müssen vollstationäre Radiojodtherapien bezahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Klägerin war an einer mehrknotigen Schilddrüsenvergrößerung erkrankt. Die beklagte Krankenkasse verweigerte es jedoch, die Kosten für eine vollstationäre Radiojodtherapie zu übernehmen. Das Sozialgericht hatte die Beklagte erstinstanzlich zur Bezahlung verurteilt. Das Bundessozialgericht bestätigt dieses Urteil nunmehr (17.11.2015, Az. B 1 KR 18/15 R). Begründung: Die vollstationäre Behandlung der Versicherten war im Rechtssinne aus allein medizinischen Gründen erforderlich. Hierfür genügt es, dass die Versicherte medizinisch dieser Therapie bedurfte und sie strahlenschutzrechtlich nur stationär erbracht werden darf. Es ist unerheblich, ob die stationäre Behandlung auch deswegen notwendig ist, um die Allgemeinheit vor Strahlen zu schützen.

Datenschutzverletzung bei Patientendaten: Neuregelung soll das verhindern

RA Thorsten Siefarth - LogoIch hatte hier darüber berichtet, dass Kassen unzulässig Einblick in Unterlagen nehmen, die alleine für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) bestimmt sind. Nun wird auf Bundesebene gerade ein neues Verfahren abgestimmt: Danach werden die Kasse weiterhin personenbezogene Daten bei den Leistungserbringern abfragen können (insbesondere wenn es um Einzelfallbegutachtungen geht). Der Rücklauf soll dann aber alleine über den MDK gehen. Bislang wird dies meist über die Kasse abgewickelt. Die Mitarbeiter haben den Umschlag mit den Daten (ungeöffnet!) an den MDK weiterzuleiten (Umschlagsverfahren). Da die Umschläge jedoch reihenweise von den Kassenmitarbeitern geöffnet werden (und damit das Recht auf Datenschutz verletzt wird), ist ein neues Verfahren notwendig geworden.

Kassenpatienten können nur im akuten Notfall auf private Psychotherapie ausweichen

RA Thorsten Siefarth - LogoKassenpatienten müssen oft mehrere Monate auf eine Psychotherapie warten – zu lange, wenn bei einer schwerwiegenden Erkrankung dringender Behandlungsbedarf besteht. Wer in der Not ohne Absprache mit seiner Krankenkasse auf eine private Therapie ausweicht, läuft indes Gefahr, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben. Denn das Sozialgericht Berlin hat jetzt entschieden: Auch im Notfall darf ein gesetzlich Krankenversicherter eine nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Psychotherapeutin nur dann in Anspruch nehmen, wenn er auf eine Akutbehandlung angewiesen und ein zugelassener Therapeut nicht erreichbar ist. Mehr lesen

Steuern: Bonuszahlungen der Krankenkasse vermindern den Abzug für Sonderausgaben nicht

RA Thorsten Siefarth - LogoMit Urteil vom 28. April 2015 (3 K 1387/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) als bundesweit erstes Finanzgericht entschieden, dass der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ geleistet werden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wurde die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.