Urteil: Krankenkassen müssen vollstationäre Radiojodtherapien bezahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Klägerin war an einer mehrknotigen Schilddrüsenvergrößerung erkrankt. Die beklagte Krankenkasse verweigerte es jedoch, die Kosten für eine vollstationäre Radiojodtherapie zu übernehmen. Das Sozialgericht hatte die Beklagte erstinstanzlich zur Bezahlung verurteilt. Das Bundessozialgericht bestätigt dieses Urteil nunmehr (17.11.2015, Az. B 1 KR 18/15 R). Begründung: Die vollstationäre Behandlung der Versicherten war im Rechtssinne aus allein medizinischen Gründen erforderlich. Hierfür genügt es, dass die Versicherte medizinisch dieser Therapie bedurfte und sie strahlenschutzrechtlich nur stationär erbracht werden darf. Es ist unerheblich, ob die stationäre Behandlung auch deswegen notwendig ist, um die Allgemeinheit vor Strahlen zu schützen.