Eine Patientin wurde in einem Krankenhaus fehlerhaft behandelt. So wurde bei der Wiederaufnahme kein MRSA-Screening durchgeführt. Außerdem wurde an dem Tag, an dem die Wundinfektion nachgewiesen worden war, kein Wundabstrich durchgeführt. Schließlich wurde nicht umgehend mit der Therapie begonnen. Trotz dieser groben Behandlungsfehler muss das Krankenhaus keinen Schadensersatz zahlen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (28.10.2016, Az. 26 U 50/15) lässt sich in diesem Fall kein Schaden feststellen. Begründung: Die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten wären auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen.
Krankenhaus
Entlassung aus dem Krankenhaus: Bundesschiedsamt entscheidet über reibungslosen Übergang
Werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, dann haben sie einen Anspruch darauf, dass dies möglichst reibungslos organisiert wird. Dazu gehören z. B. ein Entlassbrief und ein Medikationsplan. Außerdem kann der Krankenhausarzt bei Bedarf Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen. Trotz zahlreicher Regeln funktionierte das Entlassmanagement bisher aber schlecht. Das Problem: Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen konnten sich nicht über bundesweite Rahmenvorgaben einigen. Deswegen hat nun das Bundesschiedsamt darüber entschieden. Die Versorgungslücke nach einem Krankenhausaufenthalt schließt sich nun – hoffentlich.
Patient will nur von Chefarzt operiert werden: Krankenhaus muss sich an Vereinbarung halten
Ein Beitrag im Magazin der Deutschen Anwaltsauskunft weist darauf hin, dass sich ein Krankenhaus an die Vereinbarung mit einem Patienten halten muss. Wenn der Patient wünscht, nur vom Chefarzt behandelt zu werden und das Krankenhaus damit einverstanden ist, dann muss das auch so geschehen. Wird das vom Krankenhaus missachtet, so kann der Patient Schmerzensgeld verlangen. Unerheblich ist, ob der operierende Arzt seine Arbeit gut oder schlecht gemacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 19.7.2016, Az. VI ZR 75/15).
Katholisches Krankenhaus kündigt nach Wiederheirat: Streit geht in eine neue Runde
Ein katholisches Krankenhaus hatte einem Chefarzt im Jahr 2009 gekündigt, weil dieser im Jahr zuvor nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Das Bundesarbeitsgericht kippte die Kündigung. Nicht zuletzt auch, weil evangelische Kollegen nach einer erneuten Heirat bleiben durften. Der Fall ging zum Bundesverfassungsgericht. Die dortigen Richter verwiesen im Oktober 2014 auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und reichten den Rechtsstreit zurück an das Bundesarbeitsgericht. Das wiederum hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dort soll geklärt werden, ob die kirchliche Vorgehensweise den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien entspricht. Ich werde berichten …
Wertsachen im Krankenhaus gestohlen: Wann haftet der Arbeitgeber?
Dem Mitarbeiter eines Krankenhauses wurden Sachen im Wert von 20.000 Euro gestohlen. Bereits das Arbeitsgericht Herne hatte die Klage des Mannes auf Schadensersatz abgelehnt. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich dem angeschlossen, woraufhin der Mann seine Berufung zurückzog. Mehr lesen
Außerordentliche Kündigung unwirksam: Versetzung ist vorzuziehen!
Leitet ein Anästhesie-Pfleger eigenmächtig die Narkose ein, ohne auf den Facharzt zu warten, so ist das durchaus ein Grund, um der Pflegekraft außerordentlich und fristlos zu kündigen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm (9.6.2015, 7 TaBV 29/15). Die Richter weisen aber auch daraufhin, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter hätte abmahnen oder an einen anderen Arbeitsplatz versetzen können. In einem Krankenhaus gäbe es durchaus Arbeitsplätze, wo der Mitarbeiter nicht mehr mit Narkosen zu tun habe. Außerdem sei die Pflegekraft seit 24 Jahren tadellos für den Arbeitgeber tätig gewesen.