Begutachtungs-Richtlinie zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff genehmigt

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bringt es mit sich, dass die Begutachtung der Betroffenen in Zukunft anders ablaufen muss. Dazu gibt es eine Richtlinie (pdf, 1,92 MB), die vom Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen grundlegend überarbeitet wurde. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nun gengehmigt. Auf deren Basis werden zukünftig die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult, damit sie zeitgerecht zum 1. Januar 2017 in das neue Begutachtungsverfahren eingearbeitet sind.

Arzneimittelrezepte: Korrekturen sind zukünftig leichter möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoMit einem einvernehmlichen Beschluss hat eine Schiedsstelle am 23.5.2016 neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Künftig sollen unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, nicht mehr dazu führen, dass die Krankenkassen ordnungsgemäß belieferte Rezepte nicht mehr bezahlen. Gemeint sind damit z. B. eine andere Schreib- oder Kennzeichnungsweise auf dem Rezept, eine unleserliche Unterschrift oder einzelne fehlende Angaben des Arztes. Auch Korrekturen durch den Apotheker sollen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sein. Mehr lesen

Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet: Höhere Anforderungen an Inkontinenzprodukte

RA Thorsten Siefarth - LogoEs gibt bereits seit langem eklatante Mängel bei den Inkontinenzprodukten. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) damit begonnen, höhere Qualitätsanforderungen zu erarbeiten – und zwar sowohl für die Produkte als auch für die Serviceleistungen. Erst im Frühjahr 2015 wurde dies in Angriff genommen. Immerhin wurde dieser Prozess nun abgeschlossen. Die neuen Vorgaben im aktualisierten Hilfsmittelverzeichnis sind verbindlich. Mehr lesen

Jetzt wird’s ernst: MDK vertieft die Abrechnungsprüfung bei Pflegediensten

RA Thorsten Siefarth - LogoMit Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2016 muss der MDK nun auch die Leistungsabrechnung von Pflegeunternehmen prüfen. Wie der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. berichtet, hat der GKV-Spitzenverband dazu ein Konzept für die ambulanten Pflege erarbeitet. Dessen Praktikabilität wird nun im Rahmen eines Pilotprojektes überprüft. Zwischen dem 14.3.2016 und dem 8.4.2016 werden in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Nord (Hamburg) und dem Saarland jeweils 20 Pflegedienste nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Im Rahmen der MDK-Regelprüfungen werden insgesamt zehn Fragen abgeprüft, ausschließlich bei Kunden, die regulär im Rahmen der Stichprobe besucht werden. Die betroffenen Pflegedienste werden im Vorfeld nicht gesondert informiert. Es sei nicht beabsichtigt, die im Rahmen der Erprobung gesammelten Erkenntnisse an die Pflegekassen weiterzuleiten.