Rechtliche Neuerungen für zusätzliche Betreuungskräfte

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit 2017 haben nach § 43b SGB XI (bisher: § 87b SGB XI) alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen. Der GKV-Spitzenverband hat dazu Richtlinien beschlossen (Betreuungskräfte-RL). Auf der Grundlage der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Neuregelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurden die Richtlinien angepasst und sind seit 1. Januar 2017 in Kraft. Hier die wesentlichen Neuerungen. Mehr lesen

Selbstverwaltung der Kassen soll stärker kontrolliert werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen organisieren sich selbst. Der Staat setzt nur den Rahmen (wenn auch mit vielen Vorgaben). Bei der Selbstverwaltung der Kassen sollen Versicherte, Beitragszahler und Ärzte gemeinsam und eigenverantwortlich mitwirken. Damit dies aber auch gut funktioniert, ist eine effektive interne und externe Kontrolle notwendig. Um diese Mechnismen zu verbessern hat das Bundeskabinett gestern den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) beschlossen. Mehr lesen

Leistungsabrechnung der Pflegedienste zukünftig ohne Papier!

RA Thorsten Siefarth - LogoBereits Anfang August hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass die Leistungsabrechnung der Pflegeunternehmen gegenüber den Kassen komplett auf die digitale Form umgestellt werden soll. Allerdings greift diese Umstellung erst zum 1.1.2018. Der GKV-Spitzenverband wird die Details festlegen. Insbesondere soll eine parallele Nutzung papiergebundener und elektronischer Dokumente vermieden werden.

Ab Mitte Oktober informieren die Kassen über die neuen Pflegegrade

RA Thorsten Siefarth - LogoAnfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Mit im Schlepptau hat er die neuen Pflegegrade. Diese lösen die bisherigen Pflegestufen ab. Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Wie der Gesamtverband der Kassen (GKV-Spitzenverband) nun mitteilt, werden sich die Pflegekassen ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren. Mehr lesen