Für Patienten, die mindestens ein Jahr lang Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie benötigen, greift seit dem 1. Januar 2017 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Dazu kann eine neue Patienteninformation (pdf, 106 KB) auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kostenlos heruntergeladen werden. Kern der Neuregelung: Steht die Erkrankung auf einer von zwei Diagnoselisten, dann gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt. Andernfalls kann der Patient immerhin noch einen Antrag stellen und auf eine Genehmigung der Kasse hoffen.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Kostenübernahme für Fahrt zur ambulanten Behandlung: Richtlinie angepasst
Fahrten zur ambulanten Behandlung sind nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen von einem Vertragsarzt verordnet werden und bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Voraussetzungen dazu sind in der Krankentransport-Richtlinie geregelt. Am Donnerstag vor einer Woche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Vorgaben an die neuen Maßstäbe der Pflegebedürftigkeit angepasst. Neu ist: Zukünftig reicht nicht mehr alleine der Pflegegrad aus. Außerdem gibt es einen Bestandsschutz für Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 2. Mehr lesen
Kontinuierliche Blutzuckermessung wird Kassenleistung
Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird für Diabetikerinnen und Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (B-GA) beschlossen. Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Mehr lesen
Langfristiger Heilmittelbedarf: Mehr Klarheit, weniger bürokratischer Aufwand
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Mai die langfristige Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln neu geregelt. In der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) sind zukünftig diejenigen Diagnosen gelistet, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen und somit auf ein Antrags- und Genehmigungsverfahren generell zu verzichten ist. Zudem können Versicherte, bei denen keine der gelisteten Diagnosen vorliegt, bei ihrer Krankenkasse eine langfristige Heilmittelgenehmigung beantragen. Mehr lesen
Mistelpräparate: Nur in bestimmten Fällen muss die Kasse zahlen!
Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie das Mistelpräparat Iscador M sind von der Arzneimittelversorgung nach dem SGB V grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, darin sind Ärzte, Krankenhäuser und Kassen vertreten) kann dieses anthroposophische Medikament aber ausnahmsweise zulassen. Was er auch getan hat, jedoch nur für die palliative Therapie. Mehr lesen
Bundesverfassungsgericht nimmt Gemeinsamen Bundesausschuss unter die Lupe!
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist eines der höchsten Gremien im Gesundheitswesen Deutschlands. Aufgrund seiner Richtlinien wird rechtsverbindlich über die Leistungsansprüche der Krankenversicherten entschieden. In einem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall ging es um die Versorgung mit einem bestimmten Medizinprodukt zur Therapie einer Blasenerkrankung. Auch in diesen Bereich greift der G-BA mit einer Richtlinie ein. Die dazu eingereichte Verfassungsbeschwerde moniert aber, dass der G-BA gar nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei. Mehr lesen