Bundesverfassungsgericht: Keine Anschnallpflicht für Rollstuhlfahrer

RA Thorsten Siefarth - LogoGeht es vor dem Amtsgericht nur um bis zu 600 Euro, dann ist nach der ersten Instanz meist Schluss. Letzte Möglichkeit: Eine Verfassungsbeschwerde. Genau die hat ein Rollstuhlfahrer eingelegt, der von einem Autofahrer auf einem Zebrastreifen angefahren worden war. Und er hat gewonnen. Mehr lesen

Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

RA Thorsten Siefarth - LogoAngesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und damit die große Bedeutung der persönlichen richterlichen Anhörung im Betreuungsverfahren erneut hervorgehoben. Die Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung verletzt nicht nur das Recht auf rechtliches Gehör, sondern stellt auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dar. Mehr lesen

Verfassungsbeschwerde gegen den „Pflegenotstand“ gescheitert

RA Thorsten Siefarth - LogoMit ihrer Verfassungsbeschwerde wollten die Beschwerdeführer auf Missstände in deutschen Pflegeheimen aufmerksam machen. Ihrer Meinung nach sei der Staat weitgehend gesetzgeberisch untätig geblieben und habe dadurch seine Schutzpflichten gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen verletzt. Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag jedoch bekannt, dass es die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe. Sie sei unzulässig, weil das Unterlassen des Gesetzgebers und die eigene Betroffenheit „nicht hinreichend substantiiert vorgetragen wurde“. Mehr lesen

Augsburger Heimbetreiber scheitert mit Verfassungsbeschwerde

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Augsburger Betreiber der Pflegeeinrichtung „Haus Marie“, Armin Rieger, hatte Verfassungsbeschwerde gegen den Staat erhoben. Sein Hauptvorwurf: Der Staat komme seiner Schutzpflicht gegenüber alten und pflegebedürftigen Menschen nicht nach, weil er Missständen in den Pflegeheimen tatenlos zusehe. Im Jahr 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die Eingabe Riegers abgewiesen. In der vergangenen Woche hat sie auch dessen Beschwerde darüber mangels Zulässigkeit abgelehnt. Rieger erwägt nun, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Mehr Infos liefert die Süddeutsche Zeitung hier (19.8.2014) und hier (7.1.2016).