Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch auf Krankenversorgung aus dem Grundgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Frau leidet unter einer seltenen Autoimmunerkrankung. Ihre Kasse lehnte den Antrag auf Übernahme der Kosten für eine intravenöse Immunglobulintherapie ab. Die Voraussetzungen für einen sogenannten „Off-Label-Use“ (zulassungsüberschreitende Anwendung) lägen nicht vor. Auch das Bundesverfassungsgericht konnte der Frau nicht helfen (Beschluss vom 11.4.2017, Az. 1 BvR 452/17): Für einen Anspruch auf Krankenversorgung, der unmittelbar auf die Verfassung gestützt wird, sei eine individuelle Notlage und nahe Lebensgefahr erforderlich. Das läge hier aber nicht vor. Die Frau könne durch ein Notfallset potentiell tödliche Komplikationen hinreichend zuverlässig verhindern.

Bundesverfassungsgericht: Rechtsschutz bei einer verweigerten Organtransplantation abgelehnt!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine nierenkranke Frau wollte ein Spenderorgan erhalten. Doch es gab Unstimmigkeiten mit dem Transplantationszentrum in München. Nachdem der Ehemann eine E-Mail an den zuständigen Arzt geschrieben hatte, meldete dieser die Frau bei Eurotransplant als „nicht transplantierbar“. Die Frau wandte sich an ein anderes Transplantationszentrum und klärte dort die Lage. Sie erhielt schließlich das Spenderorgan. Anschließend verlangte sie von den Verwaltungsgerichten und dann auch von dem Bundesverfassungsgericht, dass diese das Handeln des Münchner Arztes als rechtswidrig feststellen. Mehr lesen

Bundesverfassungsgericht ermöglicht „ambulante Zwangsbehandlung“

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Zwangsbehandlung kommt in der Regel nur dann in Frage, wenn vom Betreuungsgericht die (geschlossene) Unterbringung des Patienten angeordnet wird. Wie sieht es aber aus, wenn diese nicht möglich, eine Zwangsbehandlung aber dringend notwendig ist? Bislang sahen die Gesetze die Möglichkeit einer „ambulanten Zwangsbehandlung“ nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch in einem heute bekannt gewordenen Beschluss als verfassungswidrig bezeichnet. Mehr lesen

Katholisches Krankenhaus kündigt nach Wiederheirat: Streit geht in eine neue Runde

RA Thorsten Siefarth - LogoEin katholisches Krankenhaus hatte einem Chefarzt im Jahr 2009 gekündigt, weil dieser im Jahr zuvor nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Das Bundesarbeitsgericht kippte die Kündigung. Nicht zuletzt auch, weil evangelische Kollegen nach einer erneuten Heirat bleiben durften. Der Fall ging zum Bundesverfassungsgericht. Die dortigen Richter verwiesen im Oktober 2014 auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und reichten den Rechtsstreit zurück an das Bundesarbeitsgericht. Das wiederum hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dort soll geklärt werden, ob die kirchliche Vorgehensweise den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien entspricht. Ich werde berichten …