Strengere Anforderungen für eine Fixierung

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang war strittig, ob eine Person, die geschlossen untergebracht ist, ohne weiteres auch fixiert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass es in einem solchen Fall neben dem Unterbringungsbeschluss eines weiteren richterlichen Beschlusses bedarf (Az. 2 BvR 309/15 u.a.). Zumindest dann, wenn die Fixierung nicht nur kurzfristig ist, also mindestens eine halbe Stunde andauert. Das zuständige Gericht muss die Fixierung möglichst vorab genehmigen, nur ausnahmsweise ist das im Anschluss an die Maßnahme möglich. Das bisher geltende Gesetz in Bayern muss nun bis Juli 2019 um eine entsprechende Regelung ergänzt werden. Krankenhäuser sind ab sofort verpflichtet, fixierte Patienten darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Maßnahme bei Gericht nachträglich anfechten können. Mit ihrem Beschluss gaben die Richter der Klage zweier Patienten recht. Der eine war in einer Münchner Klinik acht Stunden lang an Armen, Beinen, Körper und Kopf in einer Sieben-Punkt-Fixierung am Bett gefesselt. Der andere war in einer Klinik in Baden-Württemberg über mehrere Tage hinweg an fünf Punkten fixiert worden.

Befristete Arbeitsverhältnisse: Bundesverfassungsgericht korrigiert Bundesarbeitsrichter

RA Thorsten Siefarth - LogoArbeitsverträge können befristet werden, ohne dass es eines Grundes bedarf. Für solche sachgrundlosen Befristungen gibt es in § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aber strenge Regeln. Eine davon ist: Eine derartige Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Vorbeschäftigungsverbot aber aufgeweicht und auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt. War ein altes Arbeitsverhältnis also länger als drei Jahre her, so sollte eine sachgrundlose Befristung möglich sein. Das ist laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedoch verfassungswidrig (Beschluss vom 6.6.2018, Az. 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14). Richterliche Rechtsfortbildung (der Bundesarbeitsrichter) dürfe den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen und durch ein eigenes Regelungsmodell ersetzen. Fazit: Etliche Arbeitnehmer, die derzeit befristet arbeiten, haben womöglich einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Fixierung: Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der Altenpflege geht es bei Fixierungen vor allem um freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB. Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde dieser Tage zwar grundsätzlich über dieses Thema verhandelt, allerdings ging es um die Fixierung in der Psychiatrie. Rechtsgrundlage hierfür ist nicht das BGB, sondern das Recht des jeweiligen Bundeslandes. Das Problem: Die Voraussetzungen für die Fixierungen nach einer Zwangseinweisung sind nicht eindeutig geregelt. Mehr Infos zu der Verhandlung und zu den Hintergründen gibt es bei Spiegel Online (Alexander Preker und Julia Merlot).

Erste Verfassungsbeschwerden gegen „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ abgelehnt

RA Thorsten Siefarth - LogoDreizehn Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den neuen § 217 Strafgesetzbuch. Seit Dezember 2015 verbietet er die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Nun wurden die ersten zwei Beschwerden abgewiesen. Aber nur aus formalen Gründen: Die Klage einer Gruppe (überwiegend Mediziner) war den Richtern nicht ausreichend begründet. Einem Einzelkläger fehlte es an der direkten Betroffenheit (Beschluss vom 20.7.2017, Az. 2 BvR 2492/16, Beschluss vom 20.7.2017, Az. 2 BvR 2507/16).