Am 12.11.2015 fand die Herbstkonferenz der Justizminister der Länder in Berlin statt. Dabei stand auch die Zwangsbehandlung auf der Tagesordnung (TOP I.10). Die Justizminister stellen zunächst fest, dass die geltende Rechtslage, wonach eine Einwilligung des Betreuers in die notwendige medizinische Zwangsbehandlung eines Betreuten nur dann genehmigt werden kann, wenn der Betreute sich in einer geschlossenen Unterbringung befindet. Dies führe in verschiedenen Fallgestaltungen zu erheblichen Unzuträglichkeiten für den Betreuten und auch zu Rechtsunsicherheiten bei den damit befassten Gerichten. Deswegen bitten die Justizminister das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um Prüfung, ob und inwieweit eine Rechtsgrundlage für eine ärztliche Zwangsbehandlung außerhalb einer geschlossenen Unterbringung geschaffen werden muss. Zumindest in bestimmten Fallgestaltungen.
Betreuung
Ausschluss Betreuter vom Wahlrecht: Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention?
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, für die vom Betreuungsgericht dauerhaft für alle Angelegenheiten ein Betreuer bestellt werden musste, weil sie keine ihrer Angelegenheiten selbst besorgen können (Totalbetreuung). Gleiches gilt für bestimmte, in psychiatrischen Krankenhäusern untergebrachte Menschen, die für die Allgemeinheit gefährlich sind. Diese Regelung in § 13 des detuschen Wahlgesetzes könnte jedoch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen. Die Bundesregierung hat dazu eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Mehr lesen
Zwangsbehandlung: Attest reicht nicht, Gutachter notwendig!
Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden, dass ein gerichtlich bestellter Gutachter hinzugezogen werden muss, wenn ein psychisch Kranker zwangsbehandelt werden soll (8.7.2015, Az. XII ZB 600/14). Mehr lesen
Ärztliche Zwangsmaßnahmen: BGH hält Regelungen für teilweise verfassungswidrig!
Der Bundesgerichtshof hält die im Jahre 2013 eingeführten Bestimmungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen für teilweise verfassungswidrig und hat sich deshalb im Wege der Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Es geht um eine Patientin, die Krebs hat, eine ärztliche Behandlung aber verweigert. Sie kann jedoch wegen einer schizoaffektiven Psychose keinen freien Willen bilden und müsste zu ihrem eigenen Schutz zwangsbehandelt werden. Die aktuelle Gesetzeslage lässt dies aber nicht zu. Mehr lesen
Zukünftig Vertretungsrecht für Angehörige?
Angehörige, bzw. Ehe-/Lebenspartner haben zunächst erst einmal kein Recht, den anderen zu vertreten oder Entscheidungen für ihn zu fällen. Das geht nur dann, wenn man ihnen eine entsprechende Vollmacht erteilt hat. Oder wenn sie vom Gericht als Betreuer bestellt worden sind. Das ist mitunter aber eine missliche Situation. Wenn z.B. selbst für eine Kleinigkeit erst ein Betreuer bestellt werden müsste. Oder wenn es um (gesundheitliche) Entscheidungen für Pflegebedürftige geht. Deswegen flammt immer wieder einmal die Diskussion auf, ob Angehörige, bzw. der Ehe-/Lebenspartner ein gesetzliches Vertretungsrecht erhalten soll – zumindest in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Voraussetzungen.
Wie der Bundesanzeiger Verlag jetzt meldet, hat sich die Justizministerkonferenz vergangene Woche darauf geeinigt, einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten. Zumindest im Gesundheitsbereich will man ein gesetzlich verankertes („automatisches“) Vertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner erreichen – ohne dass ein aufwändiges gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig wäre.
ZDF: Drama um eine Betreuung – mit anschließender Dokumenation
Das ZDF hat gestern Abend zur besten Sendezeit unter dem Titel „Sein gutes Recht“ ein Drama gezeigt. Dabei geht es um Leni, die den Kampf um ihren Jugendfreund Max aufnimmt. Dieser leidet an einer beginnenden Altersdemenz und wurde unter Betreuung gestellt. Das Unheil nimmt seinen Lauf …
Gleich im Anschluss an den Spielfilm zeigt das ZDF eine sehr sehenswerte Dokumentation. Darin zeigen die Autorinnen Szenen aus dem Alltag von Berufsbetreuern und Schicksale von Betreuten. Anhand von Beispielen wird ein sehr ausgewogenes Bild der Betreuung gezeichnet.
Beide Sendungen (Spielfilm, Dokumentation) können noch in der Mediathek des ZDF abgerufen werden.