Wegen Aufwandsentschädigung: Betreuer kann bei Steuer keinen Pflegepauschbetrag geltend machen

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Betreuer machte bei der Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend. Die Gewährung des Pflegepauschbetrags setzt nach einem soeben bekannt gewordenen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf aber voraus, dass der Steuerpflichtige für die Pflege keine Einnahmen erhält (Urteil vom 17.11.2017, Az. 15 K 3228/16 E). Hier hatte der Betreuer aber eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 399 Euro bekommen. Also durfte er in seiner Steuererklärung keinen Pflegepauschbetrag ansetzen. Außerdem hatte der Betreuer nicht den minimalen Pflegeaufwand von mindestens 10 Prozent von der insgesamt notwendigen Pflegezeit erreicht. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Mehr als 25.000 Euro Vermögen? Dann muss man die Betreuung selbst bezahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer mehr als 25.000 Euro sein eigen nennt, der muss für die Kosten eines Berufsbetreuers selbst aufkommen. Und für die Gerichtskosten. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Besonders ärgerlich ist das, wenn man mit dem Betreuer unzufrieden ist. In der Süddeutschen Zeitung klärt Irene Herzberg über die genauen Kosten auf und berichtet über ihre nicht besonders ermutigenden Erfahrungen.

Urteil: Sozialhilfeträger muss Pflegeheim die Bestattungskosten ersetzen

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ist ziemlich riskant, wenn ein Pflegeheim ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation der Beerdigung beauftragt. Dann ist die Pflegeeinrichtung Auftraggeber und muss zunächst die Kosten tragen. Ob es diese ersetzt bekommt ist fraglich. In einem aktuellen Fall hatte ein Heim aber Glück: Das Sozialgericht Gießen hat den Sozialhilfeträger zur Erstattung der Kosten verdonnert. Mehr lesen

Kann ein Betreuungsgericht den Erwerb von Alkohol verhindern?

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Frau leidet an einem amnestischen Syndrom (sogenanntes Korsakowsyndrom). Dessen Ursache ist entweder organisch oder alkoholbedingt. Seit 2002 steht sie unter Betreuung. Das Betreuungsgericht Fürstenfeldbruck wollte es der Frau wegen des Alkoholmissbrauchs rechtlich unmöglich machen, auch nur geringe Mengen an Alkohol zu erwerben. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf. Mehr lesen