Ärztliche Zwangsmaßnahmen: BGH hält Regelungen für teilweise verfassungswidrig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgerichtshof hält die im Jahre 2013 eingeführten Bestimmungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen für teilweise verfassungswidrig und hat sich deshalb im Wege der Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Es geht um eine Patientin, die Krebs hat, eine ärztliche Behandlung aber verweigert. Sie kann jedoch wegen einer schizoaffektiven Psychose keinen freien Willen bilden und müsste zu ihrem eigenen Schutz zwangsbehandelt werden. Die aktuelle Gesetzeslage lässt dies aber nicht zu. Mehr lesen