Zukünftig Vertretungsrecht für Angehörige?

RA Thorsten Siefarth - LogoAngehörige, bzw. Ehe-/Lebenspartner haben zunächst erst einmal kein Recht, den anderen zu vertreten oder Entscheidungen für ihn zu fällen. Das geht nur dann, wenn man ihnen eine entsprechende Vollmacht erteilt hat. Oder wenn sie vom Gericht als Betreuer bestellt worden sind. Das ist mitunter aber eine missliche Situation. Wenn z.B. selbst für eine Kleinigkeit erst ein Betreuer bestellt werden müsste. Oder wenn es um (gesundheitliche) Entscheidungen für Pflegebedürftige geht. Deswegen flammt immer wieder einmal die Diskussion auf, ob Angehörige, bzw. der Ehe-/Lebenspartner ein gesetzliches Vertretungsrecht erhalten soll – zumindest in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie der Bundesanzeiger Verlag jetzt meldet, hat sich die Justizministerkonferenz vergangene Woche darauf geeinigt, einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten. Zumindest im Gesundheitsbereich will man ein gesetzlich verankertes („automatisches“) Vertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner erreichen – ohne dass ein aufwändiges gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig wäre.

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