Verwaltung des Taschengelds: Pflegeheim darf nicht auf Betreuer verweisen

Puppe Großmutter Bargeld

RA Thorsten Siefarth - LogoKann ein Pflegebedürftiger sich nicht mehr um die Verwaltung seines Taschengelds kümmern, dann muss das ein anderer erledigen. Zum Beispiel Pflegeeinrichtungen. Doch diese sind nicht besonders scharf darauf. Deswegen verweisen sie gerne einmal auf den Betreuer des Pflegebedürftigen. Der Bayerische Patienten- und Pflegebeauftragte hat nun jedoch klargestellt, dass ein Betreuer dazu nicht verpflichtet werden kann. Mehr lesen

Rüpeleien eines Angehörigen rechtfertigen Kündigung der Heimbewohnerin

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Heimbewohnerin ist geistig und körperlich behindert und hat einen hohen Pflegebedarf. Rechtlich betreut wird sie von ihrer Mutter. Deren Lebensgefährte hat sich in der Pflegeeinrichtung ziemlich rüpelhaft verhalten. Deswegen hat das Heim der Bewohnerin außerordentlich gekündigt. Die Kündigung war ausnahmsweise gerechtfertigt. So hat es das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen

Urteil: Ambulant betreute Wohngemeinschaft nicht automatisch ein Heim

Betreuer können eine höhere Vergütung abrechnen, wenn der Betreute nicht in einem Heim versorgt wird. Das hat damit zu tun, dass die ambulante Betreuung mehr Aufwand verursacht. Die Abgrenzung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ist aber nicht immer leicht. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim auf.

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Artikel des Monats zum kostenlosen Download: Haftung von Betreuern für Pflegekosten

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer wieder kommt es vor, dass Pflegeunternehmen auf ihren Rechnungen an die Pflegebedürftigen sitzen bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen allerdings die Betreuer bzw. Bevollmächtigten dafür geradestehen. Wann das der Fall ist, darüber klärt mein Artikel des Monats Dezember auf. Hier zum kostenlosen Download.