Landespflegekammer Rheinland-Pfalz muss Beiträge zurückzahlen

Eine Pflegekammer ist verpflichtet, nach dem Kostendeckungsprinzip zu arbeiten, sie darf kein Vermögen anhäufen. Doch genau das ist in Rheinland-Pfalz geschehen. Die Konsequenz: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen. Deswegen hatten fünf Pflegekräfte gegen die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Mitte November fand die Verhandlung statt. Nach einem richterlichen Hinweis hat die Pflegekammer sämtliche Bescheide zurückgenommen. Mehr Infos gibt es bei dem BEN Kurier.

Deutsche Bischofskonferenz beschließt Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts

Die nunmehr beschlossene Reform des (katholischen) kirchlichen Arbeitsrechts ist vor allem für Pflegekräfte relevant, die bei der Caritas beschäftigt sind. Zentrale Aspekte der Neuregelung: Die private Lebensführung soll privat bleiben. Aber: Der Kirchenaustritt kann weiterhin Kündigungsgrund bleiben. Mehr Infos in einer Meldung des Bund-Verlags.

Neue Podcast-Folge online: Corona Pflegebonus – Fragen und Antworten

Der Coronabonus ist bereits Geschichte. Nunmehr gibt es einen Nachfolger: den Pflegebonus. Ende Juni 2022 trat das entsprechende Gesetz in Kraft. Ganz aktuell gibt es viel Kritik an der neuen Sonderzahlung: Bestimmte Berufsgruppen seien ausgeschlossen. Und das Auszahlungssystem drohe so chaotisch zu werden wie das alte. Diese Punkte möchte ich kurz erläutern, dann aber die wichtigsten Fragen rund um den Pflegebonus beantworten. Dadurch gewinnen Sie Rechtssicherheit und können besser planen. Alle Folgen des Podcasts „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über jede Podcast-App. Die aktuelle Episode kann man immer auch auf dieser Webseite anhören.

Bundessozialgericht: Hohe Hürden für Cannabis auf Kassenrezept

Krankenkassen dürfen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung nur genehmigen, wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat. Sind diese hohen Anforderungen erfüllt, so darf die Krankenkasse das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur darauf hin überprüfen, ob dieses völlig unplausibel ist. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November entscheiden. Die Pressemitteilung gibt es hier

Urteil: Ungeimpfte Pflegeheimbeschäftigte erhalten bei Freistellung keinen Lohn

Ein Wohnbereichsleiter und eine Pflegefachkraft verklagten den Betreiber eines Seniorenheims für die Zeit ihrer Freistellung auf Vergütung. Weil sie jedoch keinen Impf- oder Genesenennachweises vorlegen konnten, wurden die Klagen durch das Arbeitsgericht Gießen abgewiesen (Urteile vom 8.11.2022, Az. 5 Ca 119/22 und 5 Ca 121/22). Mehr Infos in der Pressemitteilung des Gerichts.