Eine Armprothese ist kein Rollstuhl: Kasse muss zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas machen die Krankenkassen bei Rollstühlen, Prothesen & Co. immer wieder falsch: Sie unterscheiden nicht zwischen „unmittelbarem“ und „mittelbaren“ Behinderungsausgleich. So lehnen sie immer wieder die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel ab. Zu Unrecht, wie jetzt ein aktuelles Urteil bezüglich einer Armprothese zeigt.

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Urteil: Versicherte muss Kosten für „Bluttaxi“ selbst tragen

RA Thorsten Siefarth - LogoEigenblutspenden gehören zu den Krankenhausleistungen. Sie erfolgen regelmäßig am Ort der Operation. Ist aus medizinischen Gründen die Blutentnahme an einem anderen Ort notwendig, so werden auch die Kosten für den Bluttransport übernommen. Entscheide sich ein Versicherter aus Zeit- und Kostengründen hingegen für eine Blutentnahme in der Nähe seines Wohnortes, so habe er die Kosten für den Bluttransport selbst zu tragen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil das Hessische Landessozialgericht. Mehr lesen

Bundesgerichtshof: Reparatur eines Medizinprodukts mit Pflaster ist Behandlungsfehler

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Wehenschreiber (CTG) misst die Wehentätigkeit der Mutter und die Herztöne des Kindes. Der Stecker eines solchen CTG-Gerätes wurde in einer Klinik im Rhein-Neckar-Kreis notdürftig mit einem Heftpflaster repariert. Die Herztöne des Kindes wurden nur noch lückenhaft aufgezeichnet. Erst später wurde das CTG-Gerät ausgetauscht. Das Kind kam infolge eines nicht bemerkten Sauerstoffmangels im Mutterleib mit einer Hirnschädigung zur Welt. Der Vater hat daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt. Der Bundesgerichtshof gab ihm in einem kürzlich veröffentlichten Urteil Recht (24.7.2018, Az. VI ZR 294/17, Volltext (pdf, 0,1 MB)): Die notdürftige Reparatur eines medizinischen Gerätes mit einem Heftpflaster ist „von Beginn an als behandlungsfehlerhaft zu beurteilen“. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei dem rechtzeitigen Anschluss eines Ersatzgerätes entsprechende Maßnahmen hätten ergriffen werden können. Zum Beispiel ein Kaiserschnitt. Dann hätte der Gesundheitsschaden womöglich verhindert werden können. Der BGH verwies das Verfahren an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurück.

Unzutreffende Angaben zur Pflegenote: Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Wettbewerbszentrale hat in diesem Jahr Werbemaßnahmen von insgesamt 19 Pflegediensten wegen irreführender Angaben beanstandet. Schwerpunkt waren dabei die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vergebenen Pflegenoten, die in den beanstandeten Fällen falsch angegeben waren. In drei Fällen erkannten die betreffenden Pflegedienste erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens den von der Wettbewerbszentrale geltend gemachten Unterlassungsanspruch an. Ein Verfahren läuft noch, in den übrigen Fällen wurde die Werbung geändert. Mehr lesen

Artikel des Monats zum kostenlosen Download: Haftung von Betreuern für Pflegekosten

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer wieder kommt es vor, dass Pflegeunternehmen auf ihren Rechnungen an die Pflegebedürftigen sitzen bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen allerdings die Betreuer bzw. Bevollmächtigten dafür geradestehen. Wann das der Fall ist, darüber klärt mein Artikel des Monats Dezember auf. Hier zum kostenlosen Download.