Betreuer können eine höhere Vergütung abrechnen, wenn der Betreute nicht in einem Heim versorgt wird. Das hat damit zu tun, dass die ambulante Betreuung mehr Aufwand verursacht. Die Abgrenzung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ist aber nicht immer leicht. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim auf.
Mehr lesenIst die Pflege der Mutter „sozialwidriges Verhalten“?
Eine 38-jähige Frau kümmert sich um die schwerbehinderte und pflegebedürftige Mutter. Dennoch nimmt sie eine Vollzeitstelle auf und versucht, beides unter einen Hut zu bringen. Als die Mutter jedoch stürzt, erhöht sich der Pflegebedarf. Die Frau muss deswegen ihren Job kündigen und beantragt „Hartz IV“. Nach Ansicht des Jobcenters handelt es sich dabei um „sozialwidriges Verhalten“. Das Landessozialgericht musste deswegen über eine Rückforderung in Höhe von ca. 7100 Euro entscheiden.
Mehr lesenZu spät wegen Schneechaos: Drohen Lohnkürzung, Abmahnung, Nacharbeit?
Für manche Pflegekraft wurde das Schneechaos dieser Tage zu einer ziemlichen Hürde. Entweder man kommt zu spät zur Arbeit. Oder vielleicht gar nicht. Höhere Gewalt, denkt sich vielleicht mancher. Und ist überrascht, wenn er eine Abmahnung kassiert. Oder gar der Lohn gekürzt wird. Zu Recht?
Mehr lesen7 Fakten zu Pflegekammern, die Sie wissen müssen!
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat kürzlich eine Pflegekammer auf Bundesebene ins Spiel gebracht. Damit schließt er sich einer Initiative an, die seit 2016 eine Gründungskonferenz für eine Spitzenorganisation pflegerischer Selbstverwaltung vorbereitet. Zur Zeit existieren Pflegekammern nur in drei Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen). Dort gibt es teilweise ziemlichen Zoff, z. B. um die Mitgliedsbeiträge. In anderen Bundesländern finden gerade Abstimmungen zur Einführung von Pflegekammern statt. Immer wieder stelle ich bei Diskussionen fest, dass der rechtliche Hintergrund von Pflegekammern weithin unbekannt ist. Deswegen jetzt: 7 Fakten zu Pflegekammern.
Müssen Pflegekräfte den Schnee räumen?
In Bayern schneit es gerade heftig. Und wie ich so höre, kommt die eine oder andere Pflegeeinrichtung auf die Idee, Pflegekräfte zum Schneeschippen oder Streuen zu verdonnern. Das ist in aller Regel aber nicht zulässig. Entscheidend ist der Arbeitsvertrag. Daraus dürfte sich ergeben, dass Pflegekräfte zur Pflege von Menschen und nicht von Gehwegen eingestellt wurden. Nur im Notfall sind Ausnahmen möglich. Der kann aber nur punktuell einmal vorliegen. Wenn immer wieder morgens Mitarbeiter zum Schneeschippen fehlen, dann liegt kein Notfall vor, sondern ein Fehler bei der Personalplanung. Da müssen die Arbeitgeber vorsorgen.
Bundesverfassungsgericht: Kein Online-Chat mit dem Sozialgericht
Ein Mann wollte unbedingt per Online-Chat an einer Verhandlung vor einem Landessozialgericht teilnehmen. Das hatten die Richter ihm aber verwehrt. Daraufhin hat der Mann eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Begründung: Das Grundgesetz verbiete eine Benachteiligung wegen seiner Behinderung. Das Bundesverfassungsgericht sah das jedoch anders.