Bundesverfassungsgericht: Kein Online-Chat mit dem Sozialgericht

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mann wollte unbedingt per Online-Chat an einer Verhandlung vor einem Landessozialgericht teilnehmen. Das hatten die Richter ihm aber verwehrt. Daraufhin hat der Mann eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Begründung: Das Grundgesetz verbiete eine Benachteiligung wegen seiner Behinderung. Das Bundesverfassungsgericht sah das jedoch anders.

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