Pflege-TÜV: So werden die Ergebnisse dargestellt

RA Thorsten Siefarth - LogoSchon länger stehen die neuen „Maßstäbe und Grundsätze“ (MuG) fest, nach denen in stationären Pflegeeinrichtung der neue Pflege-TÜV durchgeführt wird. Es hat dann noch etwas gedauert, bis auch beschlossen war, wie die Informationen und Ergebnisse nach außen dargestellt werden. Und dann hat es nochmal etwas gedauert, bis die sogenannte „Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege“ (QDVS) auch tatsächlich veröffentlicht wurde. Jetzt ist es soweit. Nun ist klar: Zunächst erhält der Nutzer einen kompakten Gesamtüberblick über die Bewertung von Versorgungsergebnissen mit Hilfe der Indikatoren. Das sind dann etwa so aus.

Screenshot von der Anlage 3 zur QDVS

Anschließend gibt es in detaillierter Form Erläuterungen zu den Versorgungsergebnissen. Auch hier ein Beispiel – und zwar zum Indikator „Erhalt der Mobilität“.

Screenshot von der Anlage 3 zur Qualitätsdarstellungsvereinbarung
Screenshot von der Anlage 3 zur QDVS

Alle Dokumente, MuG sowie QDVS, finden sich auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege.

Kostenloser „Artikel des Monats“ Juni 2019: Patientenverfügung und Demenz

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Pflegebedürftiger hat eine Patientenverfügung verfasst. Darin verfügt er, dass in bestimmten Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden. Nun tritt dieser Fall ein. Allerdings ist der Pflegebedürftige mittlerweile fortgeschritten dement. Und er will jetzt etwas anderes. Welcher Wille ist nun entscheidend? Nachzulesen in meinem „Artikel des Monats“ Juni 2019 (kostenloser Download, 0,8 MB).

Umstellung „Pflege-TÜV“: 1000 Euro Zuschuss für jede Pflegeeinrichtung!

RA Thorsten Siefarth - LogoGerade läuft in stationären Pflegeeinrichtungen die Umstellung auf den neuen „Pflege-TÜV“ an. Im Herbst 2019 soll es losgehen. Das bedeutet einigen Aufwand für die Pflegeeinrichtungen. Vor allem, um die in Zukunft notwendige Erhebung der indikatorenbezogenen Daten vorzubereiten. Dazu werden auch Schulungsmaßnahmen notwendig sein. Immerhin: Jede Pflegeeinrichtung erhält 1.000 Euro Zuschuss dafür. So steht es in § 114b Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch XI. Unbedingt beantragen! Update 01.06.2019: Ein Antrag scheint nicht notwendig. Der Zuschuss wird offenbar automatisch von den Kassen ausbezahlt. Die Buchhaltung in Pflegeeinrichtungen sollte also Bescheid wissen, woher das Geld kommt. 🙂

Steuerermäßigung nur bei eigener Versorgung in Pflegeheim

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Steuermäßigung für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, kann der Steuerpflichtige nur für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3. April 2019 (Az. VI R 19/17). Im Streitfall hatte der Kläger die Aufwendungen seiner Mutter für deren Aufenthalt in einem Seniorenheim übernommen.

Bundesverwaltungsgericht: Anspruch auf Suizidmittel nur in „extremen Notlagen“

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Ehepaar wollte Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Und zwar auf Vorrat. Sie wünschten, dass ihr Leben zu einem Zeitpunkt enden solle, in dem sie noch handlungsfähig und von schweren Erkrankungen verschont seien. Deswegen beantragten sie im Juni 2014 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von jeweils 15 g Natrium-Pentobarbital zum Zweck einer gemeinsamen Selbsttötung. Doch das Bundesverwaltungsgericht unterstützt das BfArM in seiner Ablehnung des Antrags und wies die Klage des Ehepaares in dritter Instanz ab (Urteil vom 28. Mai 2019, Az. BVerwG 3 C 6.17). Nur wer sich in einer extremen Notlage befinde, habe einen Anspruch darauf, vom Staat eine Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung zu erhalten. 

ICD-11 kommt: Videospielsucht und Burnout gelten erstmals als Krankheit

RA Thorsten Siefarth - LogoDie 72. Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly, WHA) hat am 25.05.2019 die 11. Revision der ICD verabschiedet. Sie ist das Ergebnis 12-jähriger internationaler Entwicklungsarbeit von 96 Mitgliedsstaaten. Mit der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD) werden Krankheiten, Symptome und Verletzungsursachen weltweit standardisiert verschlüsselt. Neu aufgenommen wurden z. B. Videospielsucht, zwanghaftes Sexualverhalten, Trennungsangst und Burnout. Nationale Übersetzungen der ICD-11 dienen unter anderem für Abrechnungen und die Qualitätssicherung. Die neue ICD tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Es gibt eine flexible Übergangszeit von 5 Jahren. Weitere Informationen gibt es beim Deutschen Institut für Dokumentation und Information.