Mitte Oktober ist eine neue Fassung der Technischen Regel (TRGS) 525 „Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“ in Kraft getreten. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Diese Handlungshilfe für den betrieblichen Arbeitsschutz wurde dem aktuellen Stand des Gefahrstoffrechts und der Technik angepasst und über die Humanmedizin hinaus auf die Veterinärmedizin ausgeweitet. Sie gilt auch für Pflegeunternehmen. Mehr lesen
So machen Sie Pflegekosten steuerlich optimal geltend!
Kosten für einen ambulanten Pflegedienst kann man sowohl als außergewöhnliche Belastung als auch als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Pflegebedürftige haben also ein Zuordnungswahlrecht. Wie man dieses Wahlrecht optimal ausübt, das wird bei haufe.de näher erläutert.
Schleswig-Holstein: 51 Prozent für Errichtung einer Pflegekammer
Das vom Land beauftragte Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Sozialforschung hat die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zur Errichtung einer Pflegekammer vorgelegt. Demnach begrüßt die absolute Mehrheit der befragten Pflegekräfte die Errichtung einer Pflegekammer: 51 Prozent bewerten die Einrichtung einer Pflegekammer mit „finde ich gut“, 24 Prozent antworteten mit „finde ich nicht gut“. Ein Viertel aller Befragten (25 Prozent) hatten sich noch keine Meinung gebildet. Den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Pflegekammer finden Sie hier (pdf).
Urteil: Pflegender Sohn ist unfallversichert
Ein Sohn pflegt seinen Vater. Dabei erleidet er einen Unfall. Die kommunale Unfallversicherung aus Bayern will jedoch nicht zahlen, weil der Sohn die Pflege erwerbsmäßig übernommen habe. Begründung: Er erhält das Pflegegeld. Und er hatte den Hof des Vaters überschrieben bekommen und sich im Gegenzug zu dessen Pflege verpflichtet. Das Bundessozialgericht (BSG) stärkt in letzter Instanz jedoch die Pflege durch Angehörige. Die Pflege ist hier nicht als erwerbsmäßig anzusehen, die Unfallkasse muss zahlen (Urteil des BSG vom 27.6.2014, Az. B 2 U 9/13 R).
Mann täuscht zwei Jahre lang Koma vor!
Wie der Spiegel berichtet soll ein Mann in Wales zwei Jahre lang eine Querschnittslähmung und komatöse Zustände vorgetäuscht haben. Und das Ganze, um einer möglichen Verurteilung zu entgehen. Noch dazu hat der Mann durch sein Täuschungsmanöver den Staat auch um die Zahlung von Sozialhilfe betrogen.
Arbeitnehmerin veröffentlicht Pornos von sich: Diakonie darf ihr kündigen!
Wie der Nachrichtendienst beck-aktuell berichtet arbeitete eine Frau in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung. Außerdem hat sie Pornofilme und auch -fotos von sich im Internet veröffentlicht. Nachdem ihr Arbeitgeber, ein Unternehmen der Diakonie, sie aufgefordert hatte, das zu unterlassen, wurde die Kündigung erklärt. Das Arbeitsgericht Augsburg bestätigte diese nun (Urteil vom 22.10.2014, Az. 10 Ca 1518-14). Die pornografischen Aktivitäten stünden im Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik.