In Niedersachsen: Erster landesweiter Ausbildungstarifvertrag Pflege

Gestern haben die Gewerkschaft ver.di und die Verbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen einen Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Pflege unterzeichnet. Dieser bundesweit erste Tarifvertrag in der Altenpflege für ein ganzes Bundesland regelt die Ausbildungsentgelte und den Erholungsurlaub. Zukünftig erhalten Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr 975 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.138 Euro. Allen Auszubildenden stehen einheitlich 29 Urlaubstage zur Verfügung. Ziel der Sozialpartner ist es, den Tarifvertrag branchenweit für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, um gemeinsame Standards in der Pflegeausbildung zu gewährleisten.

Gerichtsverfahren dauert zu lang: Auch Pflegeheim kann Entschädigung verlangen!

Ein Pflegeheimbetreiber aus Sachsen-Anhalt stritt jahrelang vor Gericht um erhöhte Vergütungen. Nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann bei unangemessen langer Verfahrensdauer eine Entschädigung verlangt werden. Ist nur ein immaterieller Schaden entstanden, so werden dafür grds. 1200 Euro pro Verzögerungsjahr fällig. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden (Beschluss vom 12.2.2015, Az. B 10 ÜG 1/13 R): Einen solchen Anspruch kann auch eine juristische Person (hier Träger des Pflegeheims) geltend machen. Das hatte das Land Sachsen-Anhalt bestritten und den Anspruch abgelehnt. Nun muss aber vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erst noch ermittelt werden, ob das Verfahren wirklich unangmessen lange gedauert hat.

Rentenalter erreicht: Weiterarbeit in befristetem Arbeitsverhältnis ist möglich

Das Bundesarbeitsgericht hat letzt Woche entschieden (Urteil vom 11.2.2015, Az. 7 AZR 17/13): Wenn ein Arbeitnehmer wegen Erreichen der Altersgrenze Rente bezieht, dann rechtfertigt dies allein noch nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Erforderlich ist in diesem Fall vielmehr zusätzlich, dass die Befristung einer konkreten Nachwuchsplanung der Beklagten dient. Mit anderen Worten: Liegt eine solche Nachwuchsplanung nicht vor, dann ist die Befristung hinfällig und der Rentner arbeitet in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Auch einem Azubi kann wegen eines dringenden Tatverdachts gekündigt werden

Ein Bank-Azubi wurde vom Arbeitgeber damit konfrontiert, dass in „seiner“ Kasse Geld fehle. Ohne dass der Arbeitgeber diesen Fehlbestand näher bezifferte hatte, wusste der Azubi aber, dass es sich um 500 Euro handelte. Das veranlasste den Arbeitgeber wegen dringenden Tatverdachts zu kündigen. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht (Urteil vom 12.2.2015, Az. 6 AZR 845/13). Wenn ein dringender Tatverdacht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv unzumutbar mache, dann sei die Kündigung eines Azubis möglich. Das Gericht hat außerdem entschieden: Es bedurfte keiner vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises auf die mögliche Kontaktierung einer Vertrauensperson.

Erstmals vor einem Zivilgericht: Altenheim will rückständige Heimkosten von Sozialhilfeträger

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat, soweit ersichtlich, als erstes Zivilgericht in Rheinland-Pfalz über den Anspruch eines Altenheims gegenüber dem Sozialhilfeträger auf Zahlung rückständiger Heimkosten entschieden. Dabei unterlag das Heim und blieb auf den Kosten sitzen. Mehr lesen →