Alkoholismus: Auch bei Rückfall kann Lohnfortzahlung nicht verweigert werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt, dann kann er – etwas im Falle einer Krankheit – sein Recht auf Lohnfortzahlung verlieren. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es allerdings suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden. Bei einer Alkoholabhängigkeit handelt es sich um eine Krankheit. Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht von einem Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts ausgegangen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 18.3.2015, Az. 10 AZR 99/14).

Demenzkranke: Zugang zu Pflegeleistungen soll erleichtert werden

RA Thorsten Siefarth - LogoUnter dem Titel „Global Action Against Dementia“ fand am 16. und 17. März 2015 zum ersten Mal eine Ministerkonferenz der Weltgesundheitsorganisation WHO statt. Dabei stand die weltweit steigende Zahl von Demenzerkrankungen im Mittelpunkt. Der deutsche Bundesgesundheitsminister Gröhe kündigte dabei an, dass man Demenzkranken den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erleichtern wolle. So solle insbesondere die geistig bedingte Pflegebedürftigkeit gleichwertig behandelt werden wie körperliche bedingte.

Steuerermäßigung: Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

RA Thorsten Siefarth - LogoVor dem Finanzgericht Baden-Württemberg stritten sich die Beteiligten um den Abzug von Aufwendungen der Klägerin für die Unterbringung ihrer Mutter in einem Pflegeheim als haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Richter urteilten zum einen, dass der Steuerpflichtige und die gepflegte, bzw. betreute Person nicht unbedingt identisch sein müssen. Allerdings scheidet eine Steuerermäßigung aus, wenn die Zahlungen (hier für die Heimkosten) nicht an den Leistungserbringer, also das Heim, sondern an das Sozialamt erfolgen. (Urteil vom 23.12.2014, Az. 6 K 2688/14)

Pflegeeinrichtung scheitert mit Klage gegen städtische Zuwendungen an Investor

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Stadt Dahn in Rheinland-Pfalz hatte einem Investor für den Umbau eines ehemaligen Krankenhauses sowie der Nebengebäude in eine Seniorenresidenz und ein Pflegezentrum finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 5,5 Mio. Euro zugesagt. Dagegen hat ein anderes Pflegeunternehmen geklagt, die Betreiberin des Seniorenparks Hinterweidenthal. Deren Meinung nach lag ein Verstoß gegen das Beihilfrecht der EU-Recht vor. Das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße hat diese Klage aber als unzulässig abgewiesen (16.3.2015, Az. 3 K 659/12.NW). Begründung: Die beklagte Stadt ist nicht der Konkurrent zu dem klagenden Pflegeunternehmen. Weitere Infos hält die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt bereit.

Europäischer Gerichtshof zu Anrechnungen beim Mindestlohn

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aufgrund einer Rechtsstreitigkeit aus Finnland entschieden, welche Lohnbestandteile bei der Ermittlung des Mindestlohnes hinzugerechnet werden dürfen. Das sind nach dem Urteil vom 12.2.2015 (Az. C-396/13) ein Tagegeld und eine tägliche Pendelentschädigung, nicht jedoch Unterbringungskosten und Verpflegungsgutscheine. Außerdem wurde klargestellt, dass der Mindestlohn auch für den Mindestjahresurlaub, bzw. für dessen Vergütung gilt.