Neue Betrugsmasche: Anrufer geben sich als Pflegeberater aus

RA Thorsten Siefarth - LogoWie die Süddeutsche Zeitung hier berichtet, rufen Unbekannte in der oberbayerischen Gemeinde Schwabhausen zurzeit vornehmlich Senioren an, um mit ihnen einen Hausbesuch zur Aufklärung über eine Pflegeversicherung zu vereinbaren. Dabei handelt es sich aber wohl um Betrüger, die unter Verschleierung ihrer Telefonnummer vorgehen. Die Anrufer verweisen auf eine Veranstaltung zur Pflegeversicherung der AOK. Die Kasse erklärt, dass sie mit den Anrufern nichts zu tun habe.

Sie suchen ein Urteil aus dem Pflegerecht? Hier werden Sie geholfen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt seit Ende Januar gemeinsam mit der juris GmbH den online-Service www.rechtsprechung-im-internet.de bereit. Dort können Sie ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010 recherchieren und kostenlos abrufen. Für das Sozialrecht gibt es aber bereits seit längerem ein Angebot, das viel mehr Entscheidungen enthält. Und zwar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de. Mit dieser Suchmaske können Sie recherchieren und Gerichtsentscheidungen kostenlos im Volltext abrufen. Und nicht zu vergessen: dejure.org. Dies ist ein Portal, dass ebenfalls kostenlos abrufbare Urteile, aber aus allen Rechtsbereichen, ermittelt. Mehr als 1.000.000 Entscheidungen sind mittlerweile eingestellt.

Sind Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen wirklich „leitende Angestellte“?

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ging in einem Fall aus Mainz darum, ob ein Chefarzt in einer kirchlichen Klinik als „leitender Angestellter“ zu gelten hatte. Wenn dem so ist, dann muss die Mitarbeitervertretung (MAV) bei einer Kündigung ausreichend beteiligt werden. Das Bundesarbeitsgericht meinte nun in einem Urteil (22.10.2015, Az. 2 AZR 124/14): Die Tätigkeit eines leitenden Angestellten muss unter anderem von Entscheidungsbefugnissen in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, insbesondere Personalangelegenheiten, geprägt sein. Das war sie aber nicht. Der Chefarzt war also kein „leitender Angestellter“. Und somit war dessen Kündigung mangels ausreichender Beteiligung der MAV unwirksam. Auch für Pflegedienstleitungen (in Alten- und Krankenpflegeeinrichtungen) tritt diese Frage auf. Und auch hier gilt: Es ist eine gewisse „Personalhoheit“ notwendig, damit eine Pflegedienstleitung als „leitende Angestellte“ gilt. Es kommt also auf den jeweiligen Einzelfall an.

Fahrdienst für Patienten ist genehmigungspflichtig

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Betreiber einer medizinischen Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation betreibt einen eigenen Fahrdienst. Dieser sorgt dafür, dass Patienten zwischen ihrer Wohnung und der medizinischen Einrichtung hin- und hertransportiert werden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass dieser Fahrdienst der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt. Das kann auch für Pflegeunternehmen interessant sein, die einen solchen Dienst betreiben. Mehr lesen →

Verfassungsbeschwerde gegen den „Pflegenotstand“ gescheitert

RA Thorsten Siefarth - LogoMit ihrer Verfassungsbeschwerde wollten die Beschwerdeführer auf Missstände in deutschen Pflegeheimen aufmerksam machen. Ihrer Meinung nach sei der Staat weitgehend gesetzgeberisch untätig geblieben und habe dadurch seine Schutzpflichten gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen verletzt. Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag jedoch bekannt, dass es die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe. Sie sei unzulässig, weil das Unterlassen des Gesetzgebers und die eigene Betroffenheit „nicht hinreichend substantiiert vorgetragen wurde“. Mehr lesen →

Scheinselbstständigkeit in der Pflege: Kommt bald eine gesetzliche Regelung?

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Pflegebereich ist die Scheinselbstständigkeit immer noch ein brisantes Thema. Mittlerweile sind etliche Urteile ergangen, die in so mancher, vermeintlich selbstständigen Pflegekraft letztlich dann doch einen Arbeitnehmer erkennen. Nun bringt ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – darin geht es an sich um das Thema Leiharbeit und Werkverträge – auch eine Regelung zur Scheinselbstständigkeit mit sich. In einem neuen § 611a soll im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert werden, was Arbeit ausmacht. Und damit werden die Kriterien geliefert, die einen Arbeitnehmer vom Selbstständigen abgrenzen. Hier ist die Regelung. Mehr lesen →