Zusätzliche Betreuungsleistungen: Kasse gibt in zwei Musterklagen nach!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 104 Euro monatlich. Und zwar dann, wenn vor der Inanspruchnahme kein entsprechender zusätzlicher Antrag gestellt worden war – obwohl die Person nachweislich pflegebedürftig war und bereits zuvor reguläre Pflegeleistungen beantragt und bezogen hatte. Von dieser Praxis hat sich die Kasse jetzt verabschiedet. Mehr lesen

Neuer Rahmen­ver­trag: Bessere Zusam­men­arbeit von Hospiz­diensten und Kran­ken­häusern möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoDas baye­rische Gesund­heits­mi­nis­terium infor­mierte jetzt in einem Schreiben die Kran­ken­haus­träger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Pallia­tiv­ge­setzes in Kraft getretene Rahmen­ver­ein­barung zur ambu­lanten Hospiz­arbeit. Nach den neuen Rege­lungen erhalten ambu­lante Hospiz­dienste nicht nur für die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung im häus­lichen Umfeld einen Zuschuss durch die Kran­ken­kassen, sondern künftig auch, wenn die ehren­amt­liche Ster­be­be­gleitung in Kran­ken­häusern erfolgt. Voraus­setzung dafür ist, dass die Kran­ken­haus­träger den ambu­lanten Hospiz­dienst beauf­tragt haben. Mehr lesen

Fortbildung in der Pflege: „Aufstiegs-BAföG“ löst „Meister-BAföG“ ab

RA Thorsten Siefarth - LogoDas alte „Meister-BAföG“ nennt sich ab August 2016 „Aufstiegs-BAföG“. Hintergrund: Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Das gilt auch im Pflegebereich, z.B. für die Fortbildung zum Fachkrankenpfleger. Zum 1. August 2016 gibt es höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge. Wer ab diesem Datum oder danach eine Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung beginnt, der profitiert außerdem von strukturellen Verbesserungen. Damit soll insbesondere die Familienfreundlichkeit des ABFG erhöht und Bürokratie abgebaut werden. Mehr Infos gibt es unter www.meister-bafoeg.info.

Neue Broschüre: Was tun bei (möglichen) Behandlungsfehlern?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Techniker Krankenkasse hat eine neue 30-seitige Broschüre herausgegeben: „Behandlungsfehler – Ein Leitfaden für Patienten“. Darin klärt sie auf, was ein Behandlungsfehler ist, welche rechtlichen Möglichkeiten Patienten haben und wie sie ihr Recht durchsetzen können. Es werden auch die Hürden besprochen und davor gewarnt, voreilig zu klagen. Ein Prozess erfordert viel Kraft und bringt ein Kostenrisiko mit sich. Klassische Behandlungsfehler sind falsche Diagnosen, fehlerhafte Medikation, Verbleib von Fremdkörpern nach Operationen, fehlende Überweisung an einen Facharzt, unzureichende Hygiene, unzureichende Aufklärung und nicht fachgerecht durchgeführte Operationen.

Kasse muss zügig entscheiden – Postlaufzeiten sind ihr aber nicht anzulasten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesetzgeber hat vor einigen Jahren einen Turbo in das Entscheidungsverfahren bei den Krankenkassen eingebaut. Nach § 13a Abs. 3a Sozialgesetzbuch V (SGB V) gilt ein Antrag auf eine Kassenleistung als genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen entscheidet. Nur wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet wird, erweitert sich die Frist auf fünf Wochen. Nun hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass es zur Wahrung der Frist ausreicht, wenn die Entscheidung der Kasse innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Postlaufzeit bis zur Ankunft beim Versicherten bleibt also außen vor. Mehr lesen

Gröhe fordert komplette Neubewertung von Pflegeheimen und Pflegediensten

RA Thorsten Siefarth - LogoWie die Berliner Morgenpost berichtet, verlangt Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) einen Neustart beim Pflege-TÜV. Der Minister warnt vor halbherzigen Lösungen. Es bringe nichts, die vorhandenen Prüfdaten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) neu zu bewerten. Die Ergebnisqualität müsse künftig eine viel größere Rolle spielen. Gröhe bezog sich damit ausdrücklich auch auf das Vergleichsportal Weisse Liste (s. mein Beitrag dazu).