Individuelle Gesundheitsleistungen: Viele nutzen nichts, kosten den Patienten aber!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesetzgeber definiert, welche Leistungen einer Krankenkasse angemessen sind. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehen darüber hinaus. Wünscht der Patient sie dennoch, so muss er sie selbst bezahlen. Das Spektrum reicht von Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft über Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung bis hin zur Bestimmung des Immunglobin G gegen Nahrungsmittel. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) hat diese Leistungen untersucht und kommt zu dem Ergebnis: Drei Viertel der Patienten fühlen sich nicht ausreichend über mögliche Schäden informiert. Außerdem sei der Nutzen beim überwiegenden Teil solcher Leistungen fraglich, häufig überwiege auch das Schadensrisiko. Informationen zu den individuellen Gesundheitsleistungen bietet der IGeL-Monitor.

Schreiben stoppt Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoLaut einem Bericht der Münchner tz (Armin Geier) lassen sich manche ambulante Pflegedienste zur Zeit von ihren Kunden ein Dokument unterschreiben. Darin heißt es unter anderem: „Weiterhin widerspreche ich bzw. wünsche ich ausdrücklich nicht, von den Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfung nach §§ 112 ff. SGB XI angerufen, besucht und/oder befragt zu werden.“ Damit wird verhindert, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei seinen Qualitätsprüfungen bei dem Betroffenen nachschauen darf (inkl. Blick in die Pflegedokumentation). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege prüft angeblich, wie es gegen diese Praxis vorgehen kann.

Überleitung der Pflegesätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Gesetz geändert

RA Thorsten Siefarth - LogoAufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird ab dem 1.1.2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil kommen. Der Bundestag hat vergangene Woche jedoch entschieden, dass dies für Kurzzeitpflegeeinrichtungen nicht gelten soll. Außerdem gilt für diese Einrichtungen eine andere Überleitungsformel für die Pflegegesätze als für vollstationäre Einrichtungen (§ 92e Abs. 3a SGB neue Fassung). Diese Formel greift dann, wenn sich die Vertragspartner bis zum 30.9.2016 nicht auf eine (ab dem 1.1.2017 geltende) Pflegesatzvereinbarung geeinigt haben. Planmäßig soll das Gesetz (das an sich das Transplantationsregister einführt) (pdf, 1 MB) zwar erst am 23.9.2016 verabschiedet werden, die hier dargestellten Vorschriften sollen aber rückwirkend zum 7.7.2016 in Kraft treten.

Gestern beschlossenes Transplantationsregister führt Daten zusammen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters verabschiedet. Mit dem Transplantationsregister werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Damit will der Gesetzgeber das Vertrauen in die Organspende stärken. Mehr lesen →

80-Jähriger kassiert knapp sieben Jahre Freiheitsstrafe für seine Beutezüge!

RA Thorsten Siefarth - LogoAn sich ist die Kriminalität älterer Menschen nicht unbedingt das, womit sich das Pflegerecht beschäftigt. Dennoch lässt mich ein aktueller Fall darüber nachdenken, mein Betätigungsfeld auf die Strafverteidigung älterer Menschen zu erweitern. Verschiedene Medien berichten über einen 80-jährigen Mann, der Anfang Juni vor dem Landgericht Konstanz zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden ist (Az. 4 KLs 20 Js 28631/15). Mehr lesen →

Sozialgericht München: Kasse muss Akustikschalter zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoSoll ein Rufsignal allein durch die menschliche Stimme (Umweltgeräusche werden herausgefiltert) ausgelöst werden, so gibt es dafür spezielle Akustikschalter. Eine Ärztin hatte diesen Notrufschalter einer an Epilepsie leidenden Patientin verordnet, um damit der gehäuften Sturzneigung in der Nacht zu begegnen. Die Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Das Sozialgericht München hat die Kasse aber zur Zahlung verurteilt (Urteil vom 14.12.2015, Az. S 44 KR 1273/13). Und zwar selbst dann, wenn der Patient in einer Pflegeeinrichtung oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe lebt.